Wie viel Netto bleibt 2026 von Ihrem Bruttogehalt? Der Brutto-Netto-Rechner, auch als Lohnrechner, Gehaltsrechner oder Nettolohn-Rechner bekannt, ermittelt aus Ihren Angaben eine realistische Vorschau auf Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit können Sie Gehaltsangebote vergleichen, eine Gehaltserhöhung einordnen oder Ihr monatliches Budget verlässlicher planen.
Was berechnet der Brutto-Netto-Rechner 2026?
Der Rechner überführt ein monatliches oder jährliches Bruttoarbeitsentgelt in eine übersichtliche Netto-Schätzung. Dafür werden die für 2026 geltenden steuerlichen Regeln und Sozialversicherungswerte mit Ihren persönlichen Eingaben kombiniert. Dazu gehören insbesondere Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge, Alter, Krankenversicherungsart, kassenindividueller Zusatzbeitrag und Angaben zur Pflegeversicherung. So lässt sich als Netto-Gehaltsrechner das Nettogehalt berechnen, ein Monats- oder Jahresgehalt gegenüberstellen und die Brutto-Netto-Umrechnung für unterschiedliche Gehälter durchspielen.
Das Ergebnis zeigt nicht nur den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag. Es macht auch sichtbar, wie sich die Abzüge zusammensetzen. So lässt sich nachvollziehen, welcher Anteil auf Steuern entfällt, welcher Anteil in die Sozialversicherung fließt und wie sich eine Änderung einzelner Angaben auf das Netto auswirkt.
Die tatsächliche Lohnabrechnung kann abweichen, etwa durch Einmalzahlungen, individuelle ELStAM-Merkmale, mehrere Beschäftigungen, tarifliche Besonderheiten, Abrechnungsrundungen oder rückwirkende Korrekturen. Verbindlich sind die Abrechnung Ihres Arbeitgebers und der Steuerbescheid des Finanzamts.
Leistungsumfang im Überblick
Brutto und Netto lassen sich auf Monats- oder Jahresbasis eingeben und gegenüberstellen.
Alle Lohnsteuerklassen einschließlich Steuerklasse IV mit Faktor werden berücksichtigt.
Der Rechner unterscheidet den Kirchensteuersatz von 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 Prozent in den übrigen Ländern.
Bei gesetzlich Versicherten kann der Zusatzbeitrag angepasst werden; privat Versicherte erfassen Beitrag und Arbeitgeberzuschuss.
Elterneigenschaft, Kinderlosenzuschlag und Abschläge für das zweite bis fünfte Kind unter 25 werden differenziert abgebildet.
Regelmäßige Monatsentgelte von 603,01 Euro bis 2.000 Euro werden nach den besonderen Beitragsregeln des Übergangsbereichs behandelt.
Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil und eine Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge können einbezogen werden.
Der seit 2026 geltende Steuerfreibetrag für begünstigte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kann im entsprechenden Sonderfall berücksichtigt werden.
Monats- und Jahresnetto, einzelne Steuerpositionen, Sozialabgaben und prozentuale Verteilung werden getrennt ausgewiesen.
Ergebnisse können unkompliziert kopiert, als PDF gedruckt oder per E-Mail versendet werden.
So verwenden Sie den Rechner richtig
Bruttoarbeitsentgelt eingeben
Tragen Sie den vertraglichen Bruttolohn ein und wählen Sie „Monat“ oder „Jahr“. Bei einem festen Monatsgehalt verwenden Sie den regelmäßigen Monatsbetrag. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Bonus erfassen Sie in den Zusatzangaben.
Steuerliche Merkmale übernehmen
Wählen Sie Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuerpflicht entsprechend Ihren aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Bei Steuerklasse IV mit Faktor tragen Sie den vom Finanzamt festgesetzten Faktor ein.
Kinderangaben prüfen
Der Kinderfreibetrag ist für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer relevant. Für die Pflegeversicherung kommt es zusätzlich auf die Elterneigenschaft und die Zahl der Kinder unter 25 Jahren an.
Kranken- und Pflegeversicherung auswählen
Gesetzlich Versicherte tragen den Zusatzbeitrag ihrer Kasse ein (Standard: 2,90 %). Privat Versicherte erfassen ihren Monatsbeitrag und den tatsächlichen Arbeitgeberzuschuss.
Zusatzangaben ergänzen
Erfassen Sie einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil (z. B. Dienstwagen) oder eine betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung direkt in den aufklappbaren Zusatzangaben.
Ergebnis auswerten
Klicken Sie auf „Netto berechnen“. Vergleichen Sie den Nettobetrag und die Aufschlüsselung der Abzüge zur besseren Finanzplanung.
Vom Brutto zum Netto: Diese Abzüge werden berechnet
Vereinfachte Darstellung. Steuer- und Sozialversicherungsrecht verwenden teilweise unterschiedliche Bemessungsgrundlagen, Pauschalen und Höchstgrenzen.
Amtliche Eckwerte für 2026
| Kennzahl | Wert 2026 | Einordnung |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € jährlich | Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen greift der Einkommensteuertarif mit 0 Prozent. |
| Freibeträge für Kinder | 9.756 € je Kind/Jahr | Gesamtbetrag aus Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag bei Zusammenveranlagung. |
| Soli-Freigrenze | 20.350 € / 40.700 € | Freigrenze der maßgeblichen Steuer (Einzel-/Splittingveranlagung). |
| GKV: allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | Grundsätzlich hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (je 7,3 %). |
| GKV: durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | Amtlicher Richtwert 2026; wird hälftig getragen (je 1,45 %). |
| Pflegeversicherung | 3,6 %; kinderlos 4,2 % | Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren beträgt 0,6 Prozentpunkte. |
| Rentenversicherung | 18,6 % | Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil jeweils 9,3 Prozent. |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil jeweils 1,3 Prozent. |
| BBG Kranken- und Pflegeversicherung | 69.750 € jährlich | Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 € / Monat). |
| BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung | 101.400 € jährlich | Beitragsbemessungsgrenze (8.450 € / Monat). |
| Minijob-Grenze | 603 € monatlich | Regelmäßige monatliche Verdienstgrenze ab 2026. |
| Übergangsbereich / Midijob | 603,01 € bis 2.000 € | Reduzierter Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. |
Steuerklassen richtig einordnen
| Steuerklasse | Typischer Anwendungsfall | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| I | Ledige, dauernd getrennt lebende oder geschiedene Beschäftigte | Regulärer Lohnsteuerabzug mit Grundfreibetrag. |
| II | Alleinerziehende mit Anspruch auf Entlastungsbetrag | Berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. |
| III | Verheiratete / Verpartnerte (Allein- oder Hauptverdiener) | Niedrigerer Abzug; Kombination mit Klasse V führt zu Erklärungspflicht. |
| IV | Verheiratete mit annähernd gleichem Einkommen | Beide Partner werden wie Steuerklasse I behandelt. |
| IV mit Faktor | Verheiratete, die Steuernachzahlungen vermeiden wollen | Verteilt die Lohnsteuer präzise nach den Einkommensanteilen. |
| V | Gegenstück zu Klasse III (Zweitverdiener) | Höherer laufender Lohnsteuerabzug. |
| VI | Zweites und jedes weitere Beschäftigungsverhältnis | Kein Grundfreibetrag; höchste Abzüge. |
Häufig gestellte Fragen
In der Praxis meinen diese Begriffe dasselbe Werkzeug. Ob Sie einen Lohnrechner, einen Gehaltsrechner von brutto zu netto, einen Nettolohn-Rechner, einen Netto-Gehaltsrechner oder einen Einkommensrechner suchen: Alle ermitteln aus dem Bruttolohn Ihr voraussichtliches Nettogehalt. Weil dabei auch die Lohnsteuer berechnet wird, dient das Tool zugleich als Steuerrechner beziehungsweise Lohnsteuerrechner.
Nein. Es ist eine unverbindliche Vorschau auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten Werte für 2026. Verbindlich sind die Entgeltabrechnung des Arbeitgebers und der Steuerbescheid des Finanzamts.
Im laufenden Lohnsteuerabzug wirken Freibeträge für Kinder nicht auf die Lohnsteuer selbst, sondern ausschließlich auf die Bemessung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der steuerliche Ausgleich erfolgt über das monatlich ausgezahlte Kindergeld.
Verwenden Sie die monatlichen Beiträge für Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sowie den tatsächlichen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss laut Bescheinigung oder Abrechnung.
Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, können bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hinzuverdienen. Die Sozialabgaben bleiben regulär bestehen.
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2026
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Beiträge in der GKV und Pflegeversicherung
- Minijob-Zentrale: Grenzwerte und Übergangsbereich (Midijob)
Hinweis: Dieser Rechner und Ratgeber dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine steuerliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung.
