Brutto-Netto-Rechner 2026
Geben Sie Bruttoeinkommen, Steuerdaten und Versicherungsstatus ein. Die wichtigsten Werte für Deutschland 2026 sind vorausgewählt.
1Einkommen
PflichtOptionale Einkommensangaben
2Steuerdaten
DeutschlandWeitere Steuerangaben
Ihr Ergebnis
Die Werte sind eine Schätzung und ersetzen keine offizielle Lohnabrechnung.
€Nettogehalt
Monat| Vergleich | 2025 | 2026 |
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| Einfach erklärt | Monat | Jahr |
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| Arbeitgeberkosten | Monat | Jahr |
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4Passende Rechner
Weitere SeitenWer zum ersten Mal eine Gehaltsverhandlung führt, einen neuen Job antritt oder einfach wissen möchte, wie viel vom Bruttolohn am Ende tatsächlich auf dem Konto landet, stolpert schnell über Begriffe wie Steuerklasse, Vorsorgepauschale oder Beitragsbemessungsgrenze. Der Brutto-Netto-Rechner 2026 nimmt Ihnen diese Rechnerei komplett ab. Sie geben ein paar Angaben ein, klicken auf einen Button – und sehen sofort, was von Ihrem Gehalt tatsächlich übrig bleibt.
Was ist der Brutto-Netto-Rechner 2026 eigentlich?
Der Rechner ist ein kostenloses Online-Werkzeug, das Ihr Bruttoeinkommen nach den für das Abrechnungsjahr 2026 gültigen Eckwerten in ein Nettoeinkommen umrechnet. Anders als viele einfache Gehaltsrechner im Netz berücksichtigt er nicht nur die grobe Lohnsteuer, sondern auch Details, die im echten Leben den größten Unterschied machen: Ihre Steuerklasse, den individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, Kinderfreibeträge, den Solidaritätszuschlag, die Pflegeversicherung mit dem Kinderlosen-Zuschlag, den sogenannten Übergangsbereich (Midijob) und sogar Sonderfälle wie die neue Aktivrente für Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze.
Das Ergebnis ist keine Ersatz-Lohnabrechnung – dafür ist am Ende immer Ihr Arbeitgeber oder die Lohnbuchhaltung zuständig – aber es liefert eine realistische, nachvollziehbare Schätzung, mit der Sie planen können: für die Wohnungssuche, den nächsten Kredit, die Gehaltsverhandlung oder einfach, um zu verstehen, wohin ein Teil Ihres Gehalts jeden Monat tatsächlich fließt.
Die wichtigsten Funktionen im Überblick
Sie können Ihr Gehalt wahlweise als Monats- oder als Jahresbetrag eingeben – der Rechner rechnet automatisch beides parallel um.
Von Steuerklasse I bis VI inklusive Faktorverfahren bei Klasse IV – jede Klasse wirkt sich anders auf die monatliche Lohnsteuer aus.
Kirchensteuersatz und Pflegeversicherungs-Sonderregel für Sachsen werden automatisch je Bundesland korrekt angewendet.
Statt nur mit dem Durchschnittswert zu rechnen, können Sie Ihre eigene Krankenkasse mit ihrem individuellen Zusatzbeitrag auswählen. Eine Übersicht aller Sätze finden Sie unter Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2026.
Anzahl der Kinder unter 25 wird berücksichtigt – ab dem zweiten Kind sinkt der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung automatisch.
Dienstwagen, Sachbezüge und betriebliche Altersvorsorge lassen sich direkt einrechnen, ohne die Beträge manuell umrechnen zu müssen.
Liegt Ihr Monatsgehalt zwischen 603,01 € und 2.000 €, wendet der Rechner automatisch die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge des Übergangsbereichs an. Mehr Hintergrund dazu liefert der Midijob-Rechner.
Ein Ring-Diagramm und Balken zeigen auf einen Blick, wie sich Ihr Brutto in Netto, Steuern und Sozialabgaben aufteilt.
Ergebnis als Text kopieren, als CSV/Excel herunterladen, als PDF drucken oder per Link mit vorausgefüllten Werten teilen.
Ihre letzten Angaben werden lokal in Ihrem Browser gespeichert – beim nächsten Besuch müssen Sie nicht alles neu eintippen.
So nutzen Sie den Rechner Schritt für Schritt
Auch wenn Sie noch nie eine Gehaltsabrechnung in der Hand hatten oder Begriffe wie „Steuerklasse“ oder „Zusatzbeitrag“ für Sie neu sind: Die Bedienung ist bewusst so aufgebaut, dass Sie sich von oben nach unten durcharbeiten können. Zu jedem Feld gibt es außerdem ein kleines „?“-Symbol, das eine kurze Erklärung einblendet, falls Sie unsicher sind.
Bruttoeinkommen eintragen
Tragen Sie im ersten Feld Ihr Bruttogehalt ein und wählen Sie daneben aus, ob es sich um einen Monats- oder Jahresbetrag handelt. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag zum Beispiel „3.600 € brutto monatlich“, geben Sie einfach 3600 ein und lassen „Monat“ ausgewählt.
Steuerklasse und Bundesland auswählen
Wählen Sie Ihre aktuelle Steuerklasse aus der Liste. Wenn Sie sich unsicher sind: Alleinstehende ohne Kinder sind fast immer in Klasse I, Verheiratete häufig in III/V oder in IV mit Faktor. Ihr Bundesland finden Sie in der Auswahl darunter – es beeinflusst automatisch die Höhe der Kirchensteuer und, in Sachsen, auch die Pflegeversicherung.
Alter, Kirche und Kinder angeben
Ihr Alter ist wichtig, weil kinderlose Personen ab 23 Jahren einen Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen. Geben Sie außerdem an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind und ob Sie Kinder unter 25 Jahren haben – ab zwei Kindern sinkt Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung spürbar.
Krankenversicherung festlegen
Die Voreinstellung „gesetzlich versichert“ mit dem Durchschnitts-Zusatzbeitrag passt für die meisten Angestellten. Kennen Sie Ihre Krankenkasse, wählen Sie sie einfach aus der Liste – der passende Zusatzbeitrag wird automatisch übernommen. Privat Versicherte tragen stattdessen ihren PKV-Beitrag und den Arbeitgeberzuschuss ein.
„Netto berechnen“ klicken
Ein Klick auf den blauen Button genügt. Sie landen sofort auf der Ergebnisseite mit Ihrem Monats- und Jahresnetto, der grafischen Verteilung sowie einer Zeile-für-Zeile-Aufschlüsselung aller Abzüge – von der Lohnsteuer bis zur Arbeitslosenversicherung.
Wenn Sie zunächst nur ausprobieren möchten, wie der Rechner überhaupt funktioniert, klicken Sie einfach unten auf „Beispiel laden“ – damit werden realistische Musterwerte eingesetzt, die Sie danach Feld für Feld an Ihre eigene Situation anpassen können.
Vom Brutto zum Netto – so wandert Ihr Gehalt
Damit die vier Buchstaben „netto“ nicht abstrakt bleiben, hilft ein Blick auf den Weg, den Ihr Gehalt jeden Monat nimmt, bevor es auf Ihrem Konto ankommt:
Vereinfachte Darstellung – die genaue Reihenfolge und Berechnungsgrundlage der einzelnen Abzüge regelt der Rechner automatisch im Hintergrund.
Diese Eckwerte legt der Rechner für 2026 zugrunde
Ein großer Unterschied zu vielen einfachen Gehaltsrechnern: Hier fließen die tatsächlichen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmendaten für 2026 ein, statt grob mit Prozentsätzen aus dem Vorjahr zu rechnen.
| Kennzahl | Wert 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € / Jahr | Bis zu diesem Einkommen fällt keine Lohnsteuer an |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | 69.750 € / Jahr | Oberhalb dieses Betrags werden keine weiteren KV/PV-Beiträge fällig |
| Beitragsbemessungsgrenze RV/AV | 101.400 € / Jahr | Deckelt die Beiträge zu Renten- und Arbeitslosenversicherung |
| Übergangsbereich (Midijob) | 603,01 € – 2.000 € | In dieser Spanne sinkt der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung gleitend |
| Soli-Freigrenze (Single) | 20.350 € Steuerlast | Erst darüber wird der Solidaritätszuschlag überhaupt fällig |
| Zuschlag Pflegeversicherung | +0,6 % ab 23 Jahren, kinderlos | Gilt für kinderlose Beschäftigte ohne Kinder unter 25 Jahren |
| Ø Zusatzbeitrag Krankenkassen | 2,9 % (Spanne 2,18–4,39 %) | Vom GKV-Schätzerkreis für 2026 festgelegter Durchschnittswert; jede Kasse legt ihren eigenen Satz fest |
Die oben genannten Eckwerte sind amtlich festgesetzt und werden hier laufend mit den offiziellen Verkündungen abgeglichen. Wichtigste Quellen zum Nachlesen:
- Bundesministerium der Finanzen – Steuerliche Änderungen 2026 (Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Soli-Freigrenze)
- Bundesregierung.de – Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (KV/PV- und RV/AV-Grenzen)
- Bundesministerium für Gesundheit – Beiträge der GKV (Zusatzbeitrag, Beitragssätze, Pflegeversicherung)
Steuerklassen im Vergleich
Unsicher, welche Steuerklasse zu Ihrer Lebenssituation passt oder ob ein Wechsel sich lohnt? Der separate Steuerklassen-Rechner vergleicht alle Kombinationen direkt nebeneinander und zeigt, welche Variante für Ehepaare und Lebenspartnerschaften am meisten Netto übrig lässt.
| Klasse | Für wen gedacht | Auswirkung aufs Netto |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | Standardbesteuerung ohne Vergünstigung |
| II | Alleinerziehende | Zusätzlicher Entlastungsbetrag senkt die Steuerlast |
| III | Verheiratete, meist der besser verdienende Partner | Niedrigste Lohnsteuer der Kombination III/V |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen | Beide Partner werden gleich besteuert wie Klasse I |
| IV mit Faktor | Verheiratete, die eine Nachzahlung vermeiden wollen | Individuell berechneter Faktor gleicht die Steuerlast fair aus |
| V | Verheiratete, meist der geringer verdienende Partner | Höhere Lohnsteuer, wird über die Steuererklärung ausgeglichen |
| VI | Zweit- oder Nebenjob | Höchste Steuerlast, da kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird |
Zahlen sind am einfachsten zu verstehen, wenn man sie an konkreten Fällen sieht. Die folgenden vier Beispiele sind mit exakt der Berechnungslogik des Rechners nachgerechnet und zeigen, wie unterschiedlich Steuerklasse, Familienstand, Einkommenshöhe und Krankenversicherungsart auf das Netto wirken:
25 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit Ø-Zusatzbeitrag, Brutto 3.000 € / Monat.
≈ 2.050 € netto (68 %)35 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit Ø-Zusatzbeitrag, Brutto 4.000 € / Monat.
≈ 2.928 € netto (73 %)30 Jahre, ledig, Steuerklasse I, Brutto 1.200 € / Monat – liegt automatisch im Midijob-Bereich (603,01–2.000 €).
≈ 989 € netto (82 %)32 Jahre, ledig, Steuerklasse I, Brutto 5.500 € / Monat, PKV-Beitrag 650 €, Arbeitgeberzuschuss 420 €.
≈ 3.631 € netto (66 %)Alle vier Beispiele sind Schätzwerte auf Basis der 2026er-Eckwerte. Im Midijob-Beispiel sehen Sie deutlich den Effekt des reduzierten Arbeitnehmeranteils: Ohne den Übergangsbereich lägen die Abzüge bei diesem Einkommen spürbar höher.
Warum weicht Netto so stark vom Brutto ab?
Viele Berufseinsteiger sind überrascht, wie groß der Unterschied zwischen dem im Arbeitsvertrag genannten Betrag und dem tatsächlichen Kontoeingang ausfällt. Der Grund liegt im deutschen Sozialsystem: Ein Teil des Gehalts fließt in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, ein weiterer Teil in die Lohnsteuer 2026, die sich progressiv mit steigendem Einkommen erhöht. Hinzu kommen je nach persönlicher Situation der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Jede dieser Komponenten hat eine eigene Berechnungsgrundlage, eigene Freibeträge und eigene Höchstgrenzen – genau diese Details bildet der Rechner ab, statt sie pauschal zu schätzen.
Tipps, mit denen Sie mehr vom Brutto behalten
Häufig gestellte Fragen
Nein. Der Rechner liefert eine fundierte Schätzung auf Basis der aktuellen Eckwerte für 2026. Für die verbindliche Berechnung ist immer die Lohnbuchhaltung Ihres Arbeitgebers zuständig, da dort zusätzliche individuelle Faktoren einfließen können.
Kleinere Abweichungen entstehen häufig durch individuelle Freibeträge, zusätzliche Lohnbestandteile oder unternehmensspezifische Regelungen, die in einer allgemeinen Berechnung nicht abgebildet werden können.
Sobald Sie „privat versichert“ auswählen, blendet der Rechner die passenden Felder für Ihren PKV-Beitrag und den Arbeitgeberzuschuss ein und berücksichtigt beide Werte direkt im Ergebnis.
Die Aktivrente betrifft Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und weiterarbeiten. Bis zu 2.000 € des Monatslohns bleiben dabei steuerfrei, während die Sozialversicherungsbeiträge normal weiterlaufen.
Ja. Sie können das Ergebnis als Text kopieren, als CSV-Datei für Excel herunterladen, als PDF drucken oder einen Link mit Ihren eingegebenen Werten teilen.
Fazit
Der Brutto-Netto-Rechner 2026 macht aus einem komplizierten Zusammenspiel von Steuerrecht und Sozialversicherung etwas, das jeder in wenigen Minuten verstehen kann – ganz ohne Vorwissen. Ob Sie sich auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten, Ihre Finanzen planen oder einfach neugierig sind, wohin ein Teil Ihres Gehalts jeden Monat verschwindet: Tragen Sie Ihre Daten ein, und Sie erhalten in Sekunden eine verständliche, grafisch aufbereitete Antwort – bereit zum Kopieren, Herunterladen oder Ausdrucken.
Alle Angaben und Berechnungen basieren auf den im Rechner hinterlegten Eckwerten für das Abrechnungsjahr 2026 und ersetzen keine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, das Finanzamt oder einen Steuerberater.
