Brutto-Netto-Rechner wird geladen …

Wie viel Netto bleibt 2026 von Ihrem Bruttogehalt? Der Brutto-Netto-Rechner, auch als Lohnrechner, Gehaltsrechner oder Nettolohn-Rechner bekannt, ermittelt aus Ihren Angaben eine realistische Vorschau auf Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit können Sie Gehaltsangebote vergleichen, eine Gehaltserhöhung einordnen oder Ihr monatliches Budget verlässlicher planen.

RechtsstandAbrechnungsjahr 2026, geprüft für Deutschland
Geeignet fürRegulär beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ErgebnisUnverbindliche Vorschau – keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung

Was berechnet der Brutto-Netto-Rechner 2026?

Der Rechner überführt ein monatliches oder jährliches Bruttoarbeitsentgelt in eine übersichtliche Netto-Schätzung. Dafür werden die für 2026 geltenden steuerlichen Regeln und Sozialversicherungswerte mit Ihren persönlichen Eingaben kombiniert. Dazu gehören insbesondere Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge, Alter, Krankenversicherungsart, kassenindividueller Zusatzbeitrag und Angaben zur Pflegeversicherung. So lässt sich als Netto-Gehaltsrechner das Nettogehalt berechnen, ein Monats- oder Jahresgehalt gegenüberstellen und die Brutto-Netto-Umrechnung für unterschiedliche Gehälter durchspielen.

Das Ergebnis zeigt nicht nur den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag. Es macht auch sichtbar, wie sich die Abzüge zusammensetzen. So lässt sich nachvollziehen, welcher Anteil auf Steuern entfällt, welcher Anteil in die Sozialversicherung fließt und wie sich eine Änderung einzelner Angaben auf das Netto auswirkt.

Wichtig: Netto-Schätzung statt verbindlicher Abrechnung

Die tatsächliche Lohnabrechnung kann abweichen, etwa durch Einmalzahlungen, individuelle ELStAM-Merkmale, mehrere Beschäftigungen, tarifliche Besonderheiten, Abrechnungsrundungen oder rückwirkende Korrekturen. Verbindlich sind die Abrechnung Ihres Arbeitgebers und der Steuerbescheid des Finanzamts.

Leistungsumfang im Überblick

Monats- und Jahreswerte

Brutto und Netto lassen sich auf Monats- oder Jahresbasis eingeben und gegenüberstellen.

Steuerklassen I bis VI

Alle Lohnsteuerklassen einschließlich Steuerklasse IV mit Faktor werden berücksichtigt.

Bundesland und Kirchensteuer

Der Rechner unterscheidet den Kirchensteuersatz von 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 Prozent in den übrigen Ländern.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Bei gesetzlich Versicherten kann der Zusatzbeitrag angepasst werden; privat Versicherte erfassen Beitrag und Arbeitgeberzuschuss.

Kinder und Pflegeversicherung

Elterneigenschaft, Kinderlosenzuschlag und Abschläge für das zweite bis fünfte Kind unter 25 werden differenziert abgebildet.

Midijob im Übergangsbereich

Regelmäßige Monatsentgelte von 603,01 Euro bis 2.000 Euro werden nach den besonderen Beitragsregeln des Übergangsbereichs behandelt.

Zusätzliche Entgeltbestandteile

Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil und eine Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge können einbezogen werden.

Aktivrente ab Regelaltersgrenze

Der seit 2026 geltende Steuerfreibetrag für begünstigte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kann im entsprechenden Sonderfall berücksichtigt werden.

Nachvollziehbare Auswertung

Monats- und Jahresnetto, einzelne Steuerpositionen, Sozialabgaben und prozentuale Verteilung werden getrennt ausgewiesen.

Export und Teilen

Ergebnisse können unkompliziert kopiert, als PDF gedruckt oder per E-Mail versendet werden.

So verwenden Sie den Rechner richtig

1

Bruttoarbeitsentgelt eingeben

Tragen Sie den vertraglichen Bruttolohn ein und wählen Sie „Monat“ oder „Jahr“. Bei einem festen Monatsgehalt verwenden Sie den regelmäßigen Monatsbetrag. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Bonus erfassen Sie in den Zusatzangaben.

2

Steuerliche Merkmale übernehmen

Wählen Sie Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuerpflicht entsprechend Ihren aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Bei Steuerklasse IV mit Faktor tragen Sie den vom Finanzamt festgesetzten Faktor ein.

3

Kinderangaben prüfen

Der Kinderfreibetrag ist für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer relevant. Für die Pflegeversicherung kommt es zusätzlich auf die Elterneigenschaft und die Zahl der Kinder unter 25 Jahren an.

4

Kranken- und Pflegeversicherung auswählen

Gesetzlich Versicherte tragen den Zusatzbeitrag ihrer Kasse ein (Standard: 2,90 %). Privat Versicherte erfassen ihren Monatsbeitrag und den tatsächlichen Arbeitgeberzuschuss.

5

Zusatzangaben ergänzen

Erfassen Sie einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil (z. B. Dienstwagen) oder eine betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung direkt in den aufklappbaren Zusatzangaben.

6

Ergebnis auswerten

Klicken Sie auf „Netto berechnen“. Vergleichen Sie den Nettobetrag und die Aufschlüsselung der Abzüge zur besseren Finanzplanung.

Vom Brutto zum Netto: Diese Abzüge werden berechnet

Ausgangspunktsteuer- und beitragspflichtiges Brutto
→
SteuernLohnsteuer, Soli, Kirchensteuer
→
SozialversicherungKV, PV, RV und AV
→
Auszahlungvoraussichtliches Netto

Vereinfachte Darstellung. Steuer- und Sozialversicherungsrecht verwenden teilweise unterschiedliche Bemessungsgrundlagen, Pauschalen und Höchstgrenzen.

Amtliche Eckwerte für 2026

KennzahlWert 2026Einordnung
Grundfreibetrag12.348 € jährlichBis zu diesem zu versteuernden Einkommen greift der Einkommensteuertarif mit 0 Prozent.
Freibeträge für Kinder9.756 € je Kind/JahrGesamtbetrag aus Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag bei Zusammenveranlagung.
Soli-Freigrenze20.350 € / 40.700 €Freigrenze der maßgeblichen Steuer (Einzel-/Splittingveranlagung).
GKV: allgemeiner Beitragssatz14,6 %Grundsätzlich hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (je 7,3 %).
GKV: durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 %Amtlicher Richtwert 2026; wird hälftig getragen (je 1,45 %).
Pflegeversicherung3,6 %; kinderlos 4,2 %Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren beträgt 0,6 Prozentpunkte.
Rentenversicherung18,6 %Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil jeweils 9,3 Prozent.
Arbeitslosenversicherung2,6 %Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil jeweils 1,3 Prozent.
BBG Kranken- und Pflegeversicherung69.750 € jährlichBeitragsbemessungsgrenze (5.812,50 € / Monat).
BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung101.400 € jährlichBeitragsbemessungsgrenze (8.450 € / Monat).
Minijob-Grenze603 € monatlichRegelmäßige monatliche Verdienstgrenze ab 2026.
Übergangsbereich / Midijob603,01 € bis 2.000 €Reduzierter Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung.

Steuerklassen richtig einordnen

SteuerklasseTypischer AnwendungsfallWichtiger Hinweis
ILedige, dauernd getrennt lebende oder geschiedene BeschäftigteRegulärer Lohnsteuerabzug mit Grundfreibetrag.
IIAlleinerziehende mit Anspruch auf EntlastungsbetragBerücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
IIIVerheiratete / Verpartnerte (Allein- oder Hauptverdiener)Niedrigerer Abzug; Kombination mit Klasse V führt zu Erklärungspflicht.
IVVerheiratete mit annähernd gleichem EinkommenBeide Partner werden wie Steuerklasse I behandelt.
IV mit FaktorVerheiratete, die Steuernachzahlungen vermeiden wollenVerteilt die Lohnsteuer präzise nach den Einkommensanteilen.
VGegenstück zu Klasse III (Zweitverdiener)Höherer laufender Lohnsteuerabzug.
VIZweites und jedes weitere BeschäftigungsverhältnisKein Grundfreibetrag; höchste Abzüge.

Häufig gestellte Fragen

Brutto-Netto-Rechner, Lohnrechner oder Gehaltsrechner: Wo liegt der Unterschied?

In der Praxis meinen diese Begriffe dasselbe Werkzeug. Ob Sie einen Lohnrechner, einen Gehaltsrechner von brutto zu netto, einen Nettolohn-Rechner, einen Netto-Gehaltsrechner oder einen Einkommensrechner suchen: Alle ermitteln aus dem Bruttolohn Ihr voraussichtliches Nettogehalt. Weil dabei auch die Lohnsteuer berechnet wird, dient das Tool zugleich als Steuerrechner beziehungsweise Lohnsteuerrechner.

Ist das Ergebnis rechtsverbindlich?

Nein. Es ist eine unverbindliche Vorschau auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten Werte für 2026. Verbindlich sind die Entgeltabrechnung des Arbeitgebers und der Steuerbescheid des Finanzamts.

Warum senkt ein Kinderfreibetrag meine monatliche Lohnsteuer nicht?

Im laufenden Lohnsteuerabzug wirken Freibeträge für Kinder nicht auf die Lohnsteuer selbst, sondern ausschließlich auf die Bemessung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der steuerliche Ausgleich erfolgt über das monatlich ausgezahlte Kindergeld.

Was muss ich bei privater Krankenversicherung eingeben?

Verwenden Sie die monatlichen Beiträge für Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sowie den tatsächlichen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss laut Bescheinigung oder Abrechnung.

Wie funktioniert die Aktivrente 2026?

Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, können bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hinzuverdienen. Die Sozialabgaben bleiben regulär bestehen.

Hinweis: Dieser Rechner und Ratgeber dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine steuerliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung.