Netto-Brutto-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt aus dem Bruttogehalt. Der Rechner berücksichtigt Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und Sozialversicherungsbeiträge.
Eingaben
Ergebnis
Monatliche Abrechnung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttogehalt | – |
| Lohnsteuer | – |
| Solidaritätszuschlag | – |
| Kirchensteuer | – |
| Rentenversicherung | – |
| Arbeitslosenversicherung | – |
| Krankenversicherung | – |
| Pflegeversicherung | – |
| Nettogehalt | – |
Passende Rechner
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Sie geben Ihr Bruttogehalt ein, wählen Steuerklasse und Bundesland – und sehen sofort, was netto übrig bleibt. Der Netto-Brutto-Rechner 2026 ist die schlanke, schnelle Variante unserer Gehaltsrechner: weniger Eingabefelder, ein aufgeräumtes Zahlenwerk im Stil einer klassischen Abrechnung, und trotzdem alle wichtigen Stellschrauben – von der Steuerklasse über die Kirchensteuer bis zum Pflegeversicherungs-Abschlag für Familien mit Kindern.
Was macht der Netto-Brutto-Rechner 2026 genau?
Sie tragen Ihr Bruttogehalt ein – monatlich oder als Jahresbetrag – und der Rechner ermittelt daraus in Echtzeit Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie alle vier Zweige der Sozialversicherung. Am Ende steht Ihr Nettogehalt, aufgeschlüsselt als übersichtliche Abrechnung mit farbigem Gehaltsfluss-Balken. Die Berechnung folgt dem gesetzlichen Einkommensteuertarif nach § 32a EStG für 2026 sowie den für dieses Jahr gültigen Sozialversicherungsrechengrößen.
Alle Funktionen auf einen Blick
Das Bruttogehalt lässt sich wahlweise als Monats- oder Jahresbetrag eingeben, die Berechnung rechnet automatisch mit zwölf Monatsgehältern.
Von Klasse I bis VI, inklusive des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Klasse II.
Ein einfacher Haken aktiviert oder deaktiviert die Kirchensteuer – der Satz richtet sich automatisch nach dem gewählten Bundesland.
Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung automatisch, gestaffelt bis zum fünften Kind.
Ein Balkendiagramm zeigt sofort, wie sich das Bruttogehalt prozentual auf Netto, Steuern und Sozialabgaben verteilt.
Zusätzlich zur Abrechnung wird ausgewiesen, was der Arbeitgeber monatlich insgesamt für Sie aufwendet.
So nutzen Sie den Rechner Schritt für Schritt
Bruttogehalt eintragen
Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und wählen Sie über die beiden Schaltflächen „monatlich” oder „jährlich”.
Steuerklasse und Bundesland wählen
Wählen Sie Ihre Steuerklasse sowie Ihr Bundesland – Letzteres bestimmt den Kirchensteuersatz und eine Sonderregel für Sachsen bei der Pflegeversicherung.
Kirchensteuer-Haken prüfen
Das Häkchen bei „Kirchensteuerpflichtig” ist voreingestellt aktiv. Entfernen Sie es, falls auf Sie keine Kirchensteuer zutrifft, um ein realistisches Ergebnis zu erhalten.
Kinder angeben, falls zutreffend
Kreuzen Sie „Kinderlos und über 23 Jahre” an, falls zutreffend, oder tragen Sie stattdessen die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren für den Pflegeversicherungs-Abschlag ein.
Abrechnung und Gehaltsfluss ansehen
Das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Eingabe automatisch – inklusive Balkendiagramm, vollständiger Abrechnungstabelle und geschätzten Arbeitgeberkosten.
Vom Brutto zum Netto in einem Durchgang
Die Abrechnungstabelle zeigt jeden einzelnen Abzug getrennt nach Steuern und Sozialversicherung.
Schlanke oder ausführliche Berechnung – welcher Rechner passt?
Dieser Rechner ist bewusst auf Tempo und Übersichtlichkeit ausgelegt: Die Vorsorgepauschale wird vereinfacht direkt aus den tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträgen abgeleitet, und die Werte für die Steuerklassen V und VI sind als Näherung gekennzeichnet. Für die meisten Alltagsfragen – „Was bleibt mir ungefähr vom Brutto?” – reicht das völlig aus. Wer dagegen eine möglichst exakte Berechnung inklusive gedeckelter Vorsorgepauschale, Midijob-Erkennung oder Firmenwagen-Vorteil benötigt, ist mit dem ausführlichen Brutto-Netto-Rechner 2026 besser bedient.
- Gesetze-im-Internet.de – § 32a EStG (gesetzliche Formel des Einkommensteuertarifs)
- Gesetze-im-Internet.de – § 10c EStG (Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 € bzw. 72 € bei Zusammenveranlagung)
- Bundesministerium für Gesundheit – Finanzierung der Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil, Kinderabschläge, Sachsen-Sonderregel)
Drei Beispielrechnungen zum Nachvollziehen
Alle drei Beispiele nutzen dieselben Grunddaten – 4.200 € Bruttogehalt pro Monat, Nordrhein-Westfalen, keine Kinder – und verändern jeweils nur eine Angabe, um deren Wirkung isoliert sichtbar zu machen:
4.200 €/Monat, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, kirchensteuerpflichtig.
≈ 2.681,77 € netto 63,9 % NettoquoteGleiche Angaben, Häkchen „Kirchensteuerpflichtig” entfernt.
≈ 2.733,78 € netto 52,01 € mehr pro Monat allein durch die KirchensteuerGleiches Bruttogehalt, nur die Steuerklasse auf III geändert.
≈ 3.068,70 € netto 334,92 € mehr pro Monat gegenüber Klasse IPraktische Tipps zur Nutzung
Häufig gestellte Fragen
Nein. Dieser Rechner rechnet ausschließlich vom Bruttogehalt zum Nettogehalt. Für die umgekehrte Richtung ist ein spezieller Netto-zu-Brutto-Rechner notwendig.
Das ist lediglich eine Voreinstellung des Formulars. Prüfen Sie vor der Berechnung, ob Kirchensteuerpflicht tatsächlich auf Sie zutrifft, und passen Sie den Haken entsprechend an.
Für diese beiden Klassen liefert der Rechner eine Näherung. Für eine präzisere Berechnung empfiehlt sich zusätzlich der ausführliche Brutto-Netto-Rechner 2026.
Nein. Er fließt in diesem Rechner ausschließlich in die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein, nicht in die monatliche Lohnsteuer selbst.
Nein. Er liefert eine fundierte Schätzung auf Basis der gesetzlichen Eckwerte für 2026, ersetzt aber keine offizielle Lohnabrechnung und keine steuerliche Beratung.
Fazit
Für eine schnelle, verständliche Antwort auf die Frage „Was bleibt mir vom Brutto?” reicht der Netto-Brutto-Rechner 2026 vollkommen aus – mit Steuerklasse, Kirchensteuer und Pflegeversicherungs-Abschlägen sind die wichtigsten Stellschrauben abgedeckt. Für Sonderfälle wie Firmenwagen, Midijob oder eine exakte Berechnung der Steuerklassen V und VI lohnt sich der zusätzliche Blick in den ausführlichen Brutto-Netto-Rechner 2026.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnung basiert auf einer vereinfachten Vorsorgepauschale und stellt für die Steuerklassen V und VI eine Näherung dar. Sie ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung und keine offizielle Lohnabrechnung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
