Netto-Brutto-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt aus dem Bruttogehalt. Der Rechner berücksichtigt Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und Sozialversicherungsbeiträge.

Eingaben

Hinweis: Der Rechner liefert eine nachvollziehbare Schätzung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder amtliche Lohnabrechnung.

Ergebnis

Nettogehalt / Monat
Nettogehalt / Jahr
Bruttogehalt / Monat
Steuern / Monat
Sozialabgaben / Monat
Arbeitgeberkosten / Monat
Nettolohn
Steuern
Sozialabgaben
Geben Sie Ihre Daten ein und klicken Sie auf „Berechnen“.
Steuerklasse V und VI werden getrennt berechnet. Der PV-Arbeitgeberanteil beträgt außerhalb Sachsens 1,8 % und in Sachsen 1,3 %.

Monatliche Abrechnung

Position Betrag
Bruttogehalt
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Nettogehalt

Sie geben Ihr Bruttogehalt ein, wählen Steuerklasse und Bundesland – und sehen sofort, was netto übrig bleibt. Der Netto-Brutto-Rechner 2026 ist die schlanke, schnelle Variante unserer Gehaltsrechner: weniger Eingabefelder, ein aufgeräumtes Zahlenwerk im Stil einer klassischen Abrechnung, und trotzdem alle wichtigen Stellschrauben – von der Steuerklasse über die Kirchensteuer bis zum Pflegeversicherungs-Abschlag für Familien mit Kindern.

Was macht der Netto-Brutto-Rechner 2026 genau?

Sie tragen Ihr Bruttogehalt ein – monatlich oder als Jahresbetrag – und der Rechner ermittelt daraus in Echtzeit Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie alle vier Zweige der Sozialversicherung. Am Ende steht Ihr Nettogehalt, aufgeschlüsselt als übersichtliche Abrechnung mit farbigem Gehaltsfluss-Balken. Die Berechnung folgt dem gesetzlichen Einkommensteuertarif nach § 32a EStG für 2026 sowie den für dieses Jahr gültigen Sozialversicherungsrechengrößen.

Alle Funktionen auf einen Blick

📅Monat oder Jahr

Das Bruttogehalt lässt sich wahlweise als Monats- oder Jahresbetrag eingeben, die Berechnung rechnet automatisch mit zwölf Monatsgehältern.

🏛️Alle sechs Steuerklassen

Von Klasse I bis VI, inklusive des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Klasse II.

Kirchensteuer per Schalter

Ein einfacher Haken aktiviert oder deaktiviert die Kirchensteuer – der Satz richtet sich automatisch nach dem gewählten Bundesland.

👶Pflegeversicherungs-Abschlag

Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung automatisch, gestaffelt bis zum fünften Kind.

📊Gehaltsfluss auf einen Blick

Ein Balkendiagramm zeigt sofort, wie sich das Bruttogehalt prozentual auf Netto, Steuern und Sozialabgaben verteilt.

🧾Arbeitgeberkosten inklusive

Zusätzlich zur Abrechnung wird ausgewiesen, was der Arbeitgeber monatlich insgesamt für Sie aufwendet.

So nutzen Sie den Rechner Schritt für Schritt

1

Bruttogehalt eintragen

Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und wählen Sie über die beiden Schaltflächen „monatlich” oder „jährlich”.

2

Steuerklasse und Bundesland wählen

Wählen Sie Ihre Steuerklasse sowie Ihr Bundesland – Letzteres bestimmt den Kirchensteuersatz und eine Sonderregel für Sachsen bei der Pflegeversicherung.

3

Kirchensteuer-Haken prüfen

Das Häkchen bei „Kirchensteuerpflichtig” ist voreingestellt aktiv. Entfernen Sie es, falls auf Sie keine Kirchensteuer zutrifft, um ein realistisches Ergebnis zu erhalten.

4

Kinder angeben, falls zutreffend

Kreuzen Sie „Kinderlos und über 23 Jahre” an, falls zutreffend, oder tragen Sie stattdessen die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren für den Pflegeversicherungs-Abschlag ein.

5

Abrechnung und Gehaltsfluss ansehen

Das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Eingabe automatisch – inklusive Balkendiagramm, vollständiger Abrechnungstabelle und geschätzten Arbeitgeberkosten.

Vom Brutto zum Netto in einem Durchgang

StartBruttogehalt
AbzugSteuern & Sozialabgaben
ErgebnisNettogehalt

Die Abrechnungstabelle zeigt jeden einzelnen Abzug getrennt nach Steuern und Sozialversicherung.

Schlanke oder ausführliche Berechnung – welcher Rechner passt?

Dieser Rechner ist bewusst auf Tempo und Übersichtlichkeit ausgelegt: Die Vorsorgepauschale wird vereinfacht direkt aus den tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträgen abgeleitet, und die Werte für die Steuerklassen V und VI sind als Näherung gekennzeichnet. Für die meisten Alltagsfragen – „Was bleibt mir ungefähr vom Brutto?” – reicht das völlig aus. Wer dagegen eine möglichst exakte Berechnung inklusive gedeckelter Vorsorgepauschale, Midijob-Erkennung oder Firmenwagen-Vorteil benötigt, ist mit dem ausführlichen Brutto-Netto-Rechner 2026 besser bedient.

🔎 Zum Nachlesen und Nachprüfen

Drei Beispielrechnungen zum Nachvollziehen

Alle drei Beispiele nutzen dieselben Grunddaten – 4.200 € Bruttogehalt pro Monat, Nordrhein-Westfalen, keine Kinder – und verändern jeweils nur eine Angabe, um deren Wirkung isoliert sichtbar zu machen:

Steuerklasse I, mit Kirchensteuer

4.200 €/Monat, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, kirchensteuerpflichtig.

≈ 2.681,77 € netto 63,9 % Nettoquote
Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer

Gleiche Angaben, Häkchen „Kirchensteuerpflichtig” entfernt.

≈ 2.733,78 € netto 52,01 € mehr pro Monat allein durch die Kirchensteuer
Steuerklasse III, ohne Kirchensteuer

Gleiches Bruttogehalt, nur die Steuerklasse auf III geändert.

≈ 3.068,70 € netto 334,92 € mehr pro Monat gegenüber Klasse I

Praktische Tipps zur Nutzung

1
Kirchensteuer-Haken nicht übersehen. Da das Häkchen standardmäßig gesetzt ist, kann eine unpassende Voreinstellung das Ergebnis spürbar verfälschen.
2
Steuerklasse III nur mit passendem Partner. Klasse III lässt sich in der Praxis nur wählen, wenn der Ehe- oder Lebenspartner gleichzeitig in Klasse V eingestuft ist – prüfen Sie im Steuerklassen-Rechner, welche Kombination für Ihr Paar tatsächlich am meisten bringt.
3
Bei Sonderfällen den ausführlichen Rechner nutzen. Firmenwagen, Midijob oder betriebliche Altersvorsorge werden hier nicht abgebildet – dafür eignet sich der Brutto-Netto-Rechner 2026 besser.
4
Stundenlohn direkt mitdenken. Wer das Bruttogehalt lieber als Stundenlohn vergleichen möchte, findet im Stundenlohn-Rechner die passende Umrechnung.
5
Gehaltserhöhung vorab prüfen. Der Gehaltserhöhung-Rechner zeigt, wie sich ein höheres Bruttogehalt auf Netto und Kaufkraft auswirkt, bevor Sie ins Gespräch gehen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit diesem Rechner auch mein Wunschnetto in Brutto umrechnen?

Nein. Dieser Rechner rechnet ausschließlich vom Bruttogehalt zum Nettogehalt. Für die umgekehrte Richtung ist ein spezieller Netto-zu-Brutto-Rechner notwendig.

Warum ist die Kirchensteuer standardmäßig aktiviert?

Das ist lediglich eine Voreinstellung des Formulars. Prüfen Sie vor der Berechnung, ob Kirchensteuerpflicht tatsächlich auf Sie zutrifft, und passen Sie den Haken entsprechend an.

Wie genau sind die Ergebnisse für Steuerklasse V und VI?

Für diese beiden Klassen liefert der Rechner eine Näherung. Für eine präzisere Berechnung empfiehlt sich zusätzlich der ausführliche Brutto-Netto-Rechner 2026.

Wirkt sich der Kinderfreibetrag auf die laufende Lohnsteuer aus?

Nein. Er fließt in diesem Rechner ausschließlich in die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein, nicht in die monatliche Lohnsteuer selbst.

Ersetzt dieser Rechner eine echte Gehaltsabrechnung?

Nein. Er liefert eine fundierte Schätzung auf Basis der gesetzlichen Eckwerte für 2026, ersetzt aber keine offizielle Lohnabrechnung und keine steuerliche Beratung.

Fazit

Für eine schnelle, verständliche Antwort auf die Frage „Was bleibt mir vom Brutto?” reicht der Netto-Brutto-Rechner 2026 vollkommen aus – mit Steuerklasse, Kirchensteuer und Pflegeversicherungs-Abschlägen sind die wichtigsten Stellschrauben abgedeckt. Für Sonderfälle wie Firmenwagen, Midijob oder eine exakte Berechnung der Steuerklassen V und VI lohnt sich der zusätzliche Blick in den ausführlichen Brutto-Netto-Rechner 2026.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnung basiert auf einer vereinfachten Vorsorgepauschale und stellt für die Steuerklassen V und VI eine Näherung dar. Sie ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung und keine offizielle Lohnabrechnung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.