Stundenlohn-Rechner
Berechnen Sie Stundenlohn aus Monatsgehalt, Monatsgehalt aus Stundenlohn oder eine konkrete Stundenabrechnung mit Zuschlägen.
1Berechnungsart
Pflicht2Eingaben
Brutto3Umrechnung
FaktorStandard ist 4,33 Wochen pro Monat. Jahreswerte werden einheitlich als Monatswert × 12 berechnet, damit der gewählte Monatsfaktor intern konsistent bleibt.
4Zuschläge & Abzüge
Optional öffnen
Wichtig: Überstunden-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge werden hier nur rechnerisch als Brutto-Zuschlag addiert. Eine steuerliche Prüfung steuerfreier Zuschläge nach § 3b EStG findet nicht statt.
| Wert | Ergebnis |
|---|
„Was verdiene ich eigentlich pro Stunde?” – diese Frage stellt sich fast jeder irgendwann: beim Vergleich zweier Jobangebote, vor einem Wechsel in Teilzeit, beim Nebenjob neben dem Studium oder einfach, um zu prüfen, ob der eigene Lohn noch über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Der Stundenlohn-Rechner beantwortet genau das – und rechnet dabei in beide Richtungen: vom Monatsgehalt zum Stundenlohn, vom Stundenlohn zurück zum Monatsgehalt, oder als komplette Abrechnung eines Zeitraums inklusive Überstunden- und Nachtzuschlägen.
Was macht der Stundenlohn-Rechner genau?
Anders als die meisten einfachen Umrechner im Netz, die nur eine feste Formel wie „Monatsgehalt geteilt durch 173 Stunden” anbieten, arbeitet dieser Rechner mit drei getrennten Modi, die jeweils eine eigene, alltagsnahe Fragestellung beantworten. Dahinter steckt immer die gleiche Grundlogik – Wochenstunden, Arbeitstage und ein wählbarer Monatsfaktor bestimmen die Monatsstunden –, aber je nach Modus wird daraus ein anderes Ergebnis berechnet. Zusätzlich prüft der Rechner bei jeder Berechnung automatisch, ob der eingegebene oder errechnete Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn des gewählten Jahres liegt.
Die drei Rechenmodi im Überblick
Sie kennen Ihr Bruttogehalt aus dem Arbeitsvertrag und möchten wissen, was das umgerechnet auf eine einzelne Arbeitsstunde bedeutet – praktisch für den Vergleich mit einem Stundenlohn-Angebot.
Sie kennen (oder verhandeln) einen Stundenlohn und wollen wissen, welches Monats- und Jahresgehalt bei Ihrer Wochenstundenzahl dabei herauskommt.
Sie haben eine konkrete Stundenzahl für Monat, Woche, Tag oder Projekt und möchten daraus inklusive Überstunden-, Nachtzuschlägen, Prämien und Abzügen ein Abrechnungsergebnis berechnen.
Zu jedem Ergebnis zeigt eine Balkenanzeige, wie weit der Stundenlohn über oder unter dem gesetzlichen Mindestlohn des gewählten Jahres liegt.
Alle Funktionen auf einen Blick
4,33 (Durchschnitt), 4,35 (Lohnsteuer-Richtwert), 4,348 (rechnerisch exakt aus 365,25 Tagen) oder ein eigener Faktor – wichtig für die Genauigkeit der Monatsstunden.
Der jeweils gültige gesetzliche Mindestlohn wird automatisch für das gewählte Jahr hinterlegt und für den Vergleich herangezogen.
Zuschlagssätze in Prozent lassen sich frei eingeben und werden rechnerisch auf den Grundlohn aufgeschlagen.
Ergebnisse lassen sich auf zwei, eine oder null Nachkommastellen anzeigen – praktisch für schnelle Überschlagsrechnungen oder exakte Werte.
Jede Berechnung liefert eine vollständige Aufschlüsselung aller Zwischenwerte, die sich mit einem Klick als Text kopieren lässt.
Der zuletzt gewählte Modus und alle Eingaben werden lokal im Browser gespeichert, damit Sie beim nächsten Besuch nicht neu eintippen müssen.
So nutzen Sie den Rechner Schritt für Schritt
Die Bedienung ist bewusst so aufgebaut, dass auch jemand, der noch nie mit einem Gehaltsrechner gearbeitet hat, in weniger als einer Minute zum Ergebnis kommt. Zu jedem Feld gibt es zusätzlich ein kleines „?”-Symbol mit einer kurzen Erklärung.
Berechnungsart wählen
Klicken Sie oben auf einen der drei Tabs: „Monatsgehalt → Stundenlohn”, „Stundenlohn → Monatsgehalt” oder „Stunden abrechnen”. Alle weiteren Felder passen sich automatisch an die gewählte Berechnungsart an.
Grundwert eingeben
Je nach Modus tragen Sie hier Ihr Monatsgehalt brutto oder Ihren Stundenlohn brutto ein. Im Modus „Stunden abrechnen” geben Sie stattdessen die tatsächlich gearbeiteten Stunden im gewählten Zeitraum an.
Wochenstunden und Arbeitstage festlegen
Tragen Sie Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ein – zum Beispiel 40 bei Vollzeit oder 20 bei Teilzeit – sowie die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, die für den Tageswert verwendet wird.
Monatsfaktor und Jahr prüfen
Die Voreinstellung 4,33 passt für die meisten Fälle. Wählen Sie außerdem das passende Jahr aus, damit der Rechner den korrekten gesetzlichen Mindestlohn für den Vergleich verwendet.
Optional: Zuschläge und Abzüge ergänzen
Im Modus „Stunden abrechnen” können Sie zusätzlich Überstunden, Nachtstunden, eine Prämie oder sonstige Abzüge eintragen – das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Eingabe automatisch, ganz ohne Klick auf einen Button.
Wenn Sie sich erst einmal einen Überblick verschaffen möchten, klicken Sie einfach auf „Beispiel laden” – der Rechner füllt dann realistische Musterwerte ein, die Sie danach beliebig anpassen können.
Vom Stundenlohn zum Monatsgehalt – und zurück
Damit klar wird, warum der Rechner in beide Richtungen funktioniert, hilft ein Blick auf den Zusammenhang zwischen den drei zentralen Größen:
Vereinfachte Darstellung – im Modus „Stunden abrechnen” kommen zusätzlich Zuschläge, Prämien und Abzüge hinzu, bevor das Auszahlungsbrutto feststeht.
Warum der Monatsfaktor mehr ausmacht, als man denkt
Ein Detail, das viele einfache Rechner im Netz einfach übergehen: Ein Jahr hat nicht exakt 52 Wochen, sondern im Schnitt etwas mehr – daher gibt es unterschiedliche Konventionen, wie viele Wochen „im Schnitt” auf einen Monat entfallen. Der Unterschied wirkt klein, kann sich bei genauen Abrechnungen aber durchaus bemerkbar machen.
| Faktor | Herkunft | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| 4,33 | 52 Wochen / 12 Monate, gerundet | Gängigster Näherungswert für Schnellrechnungen |
| 4,35 | In der Lohnabrechnungspraxis verbreiteter Richtwert | Wenn ein Vergleich mit einer bestehenden Lohnabrechnung gewünscht ist |
| 4,348 | 365,25 Tage ÷ 7 ÷ 12 – mathematisch exakt | Für eine rechnerisch möglichst genaue Jahresbetrachtung |
| eigener Wert | Frei wählbar | Für individuelle oder tarifvertragliche Regelungen |
Wichtig: Damit unterschiedliche Monatsfaktoren nicht zu widersprüchlichen Jahreswerten führen, rechnet der Rechner das Jahresgehalt immer einheitlich als Monatsgehalt × 12 – unabhängig davon, welcher Faktor für die Monatsstunden gewählt wurde.
Der gesetzliche Mindestlohn als eingebauter Vergleichswert
Jede Berechnung wird automatisch mit dem gesetzlichen Mindestlohn des gewählten Jahres abgeglichen. Das ist besonders praktisch, um schnell zu prüfen, ob ein Angebot, ein Nebenjob oder die eigene aktuelle Bezahlung noch im gesetzlichen Rahmen liegt.
| Jahr | Gesetzlicher Mindestlohn | Bei 40 Wochenstunden entspricht das etwa |
|---|---|---|
| 2024 | 12,41 € / Stunde | 2.150 € brutto / Monat |
| 2025 | 12,82 € / Stunde | 2.220 € brutto / Monat |
| 2026 | 13,90 € / Stunde | 2.409 € brutto / Monat |
| 2027 | 14,60 € / Stunde | 2.528 € brutto / Monat |
Der gesetzliche Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission empfohlen und per Verordnung von der Bundesregierung festgesetzt. Zum Nachlesen:
- Bundesregierung.de – Mindestlohn steigt 2026 (Höhe für 2026 und 2027, Minijob-Grenze)
- Statistisches Bundesamt – Mindestlöhne im EU-Vergleich (Monatsäquivalent, Einordnung im europäischen Vergleich)
- Gesetze-im-Internet.de – § 3b Einkommensteuergesetz (steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit)
Drei Beispielrechnungen zum Nachvollziehen
Am einfachsten lässt sich die Logik der drei Modi an konkreten Zahlen verstehen. Alle drei Beispiele sind mit der tatsächlichen Rechenlogik des Tools nachgerechnet:
3.000 € brutto/Monat, 40 Wochenstunden, Faktor 4,33, 5 Arbeitstage/Woche.
≈ 17,31 € Stundenlohn15,00 € brutto/Stunde, 25 Wochenstunden (Teilzeit), Faktor 4,33.
≈ 1.625 € Monatsgehalt14,00 €/Std., 45 Std. im Monat, 5 Überstunden (+25 %), 8 Nachtstunden (+25 %), 20 € Prämie.
≈ 765,50 € Brutto/MonatDas dritte Beispiel zeigt einen wichtigen Praxisfall: Mit 765,50 € liegt dieses Ergebnis bereits über der Minijob-Grenze von 603 € im Monat. Schon wenige Überstunden oder eine Prämie können also dafür sorgen, dass aus einem Minijob rechnerisch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich wird.
Die im Rechner eingegebenen Zuschläge für Überstunden und Nachtarbeit werden ausschließlich rechnerisch als Brutto-Aufschlag zum Grundlohn addiert. Ob ein Zuschlag tatsächlich steuerfrei ist, regelt § 3b Einkommensteuergesetz mit eigenen Voraussetzungen, Höchstsätzen und einer Kappung des zugrunde gelegten Stundenlohns – eine steuerliche Einzelprüfung nimmt dieser Rechner nicht vor. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Zuschläge sollten Sie Ihre Lohnabrechnung oder einen Steuerberater zurate ziehen.
Praktische Tipps rund um den Stundenlohn
Häufig gestellte Fragen
Beide sind Näherungswerte für die durchschnittliche Anzahl an Wochen pro Monat. Der Unterschied ist klein, kann sich aber bei genauen Vergleichsrechnungen bemerkbar machen – deshalb lässt sich der Faktor im Rechner frei wählen.
Nein. Der Rechner vergleicht ausschließlich mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn des gewählten Jahres. In einigen Branchen gelten durch Tarifverträge höhere, verbindliche Mindestlöhne, die hier nicht berücksichtigt werden.
Nein. Überstunden- und Nachtzuschläge werden nur als rechnerischer Brutto-Aufschlag addiert. Die tatsächliche Steuerfreiheit richtet sich nach eigenen gesetzlichen Voraussetzungen und wird hier nicht separat geprüft.
Ja. Im Modus „Stunden abrechnen” lässt sich der Zeitraum frei als Monat, Woche, Tag oder Projekt benennen – die Berechnung selbst bleibt davon unberührt.
Nein. Alle Eingaben werden ausschließlich lokal im Browser gespeichert, damit sie beim nächsten Besuch wieder vorausgefüllt sind – es findet keine Übertragung an einen Server statt.
Alle Berechnungen sind Schätzwerte auf Grundlage der eingegebenen Daten und des gesetzlichen Mindestlohns des jeweils gewählten Jahres. Sie ersetzen keine verbindliche Lohnabrechnung und keine steuerliche Beratung, insbesondere nicht in Bezug auf die Steuerfreiheit von Zuschlägen nach § 3b EStG. Für eine rechtssichere Einschätzung wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater.
