Teilzeit-Rechner
Berechnen Sie proportional Ihr neues Teilzeit-Brutto, die Differenz zu Vollzeit, den Stundenlohn und die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag.
1Eingaben
Pflicht2Ergebnis
–| Vergleich | Vollzeit | Teilzeit | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Wochenstunden | – | – | – |
| Monatsbrutto | – | – | – |
| Jahresbrutto inkl. Sonderzahlung | – | – | – |
| Brutto-Stundenlohn | – | – | gleich bei proportionaler Berechnung |
3Passende Rechner
Interne LinksWeniger arbeiten heißt fast immer auch: weniger verdienen. Aber wie viel genau? Wer von Vollzeit auf 25, 30 oder nur 20 Wochenstunden reduziert, möchte vorher schwarz auf weiß sehen, was vom Bruttogehalt übrig bleibt – inklusive Weihnachtsgeld, Stundenlohn und einer ersten Einschätzung, ob das neue Gehalt noch im Minijob- oder Midijob-Bereich landet. Genau das leistet der Teilzeit-Rechner.
Was macht der Teilzeit-Rechner genau?
Die Grundidee ist bewusst einfach und transparent gehalten: Aus Ihrem heutigen Vollzeit-Bruttogehalt und dem Verhältnis von neuer zu bisheriger Wochenarbeitszeit errechnet der Rechner Ihr neues Teilzeit-Bruttogehalt proportional. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden dabei im gleichen Verhältnis mitskaliert, sodass auch das Jahresbrutto realistisch abgebildet wird. Zusätzlich prüft der Rechner automatisch, ob das errechnete Monatsbrutto in den Minijob- oder Midijob-Bereich fällt – ein Detail, das für die praktische Planung oft wichtiger ist als die reine Prozentzahl.
Die zugrunde liegende Formel: Teilzeit-Gehalt = Vollzeit-Gehalt × Teilzeit-Wochenstunden ÷ Vollzeit-Wochenstunden.
Alle Funktionen auf einen Blick
Mit einem Klick lassen sich gängige Teilzeitmodelle wie 20, 25, 30 oder 32 Wochenstunden direkt übernehmen, ohne den Wert manuell einzutippen.
Weihnachts- oder Urlaubsgeld wird automatisch im gleichen Verhältnis wie das Grundgehalt herunterskaliert und ins Jahresbrutto eingerechnet.
Liegt das errechnete Monatsbrutto bis 603 € oder im Übergangsbereich bis 2.000 €, blendet der Rechner direkt einen passenden Hinweis ein.
Wird das aktuelle Netto eingetragen, schätzt der Rechner das neue Netto proportional – inklusive eines klaren Hinweises, dass die echte Steuerprogression davon abweichen kann.
Automatisch berechnet: der Bruttostundenlohn sowie die durchschnittliche Stundenzahl pro Arbeitstag bei der gewählten Teilzeit.
Wochenstunden, Monatsbrutto, Jahresbrutto und Stundenlohn werden für Vollzeit und Teilzeit direkt nebeneinander mit Differenz dargestellt.
So nutzen Sie den Rechner Schritt für Schritt
Vollzeit-Bruttogehalt eintragen
Geben Sie Ihr aktuelles Bruttogehalt bei Vollzeit ein und wählen Sie, ob es sich um einen Monats- oder Jahresbetrag handelt.
Vollzeit-Wochenstunden bestätigen
Meist sind das 35, 38 oder 40 Stunden – prüfen Sie den Wert anhand Ihres Arbeitsvertrags, da er die gesamte Umrechnung beeinflusst.
Neue Teilzeit-Wochenstunden wählen
Tragen Sie die gewünschte neue Wochenarbeitszeit ein oder nutzen Sie einen der vier Schnellauswahl-Buttons für gängige Teilzeitmodelle.
Sonderzahlung und Netto optional ergänzen
Falls vorhanden, tragen Sie Ihre jährliche Sonderzahlung ein. Wer sein aktuelles Netto kennt, kann es zusätzlich für eine grobe Netto-Orientierung eingeben.
Ergebnis und Hinweisbox prüfen
Achten Sie besonders auf die farbige Hinweisbox unterhalb der Kennzahlen – sie macht Sie automatisch auf einen möglichen Minijob- oder Midijob-Bereich aufmerksam.
Von Vollzeit zu Teilzeit – die Rechenlogik im Überblick
Sonderzahlungen und die grobe Netto-Schätzung werden mit demselben Faktor skaliert.
Die deutsche Lohnsteuer ist progressiv: Je niedriger das zu versteuernde Einkommen, desto niedriger fällt der prozentuale Steueranteil aus. Sinkt Ihr Brutto durch Teilzeit, sinkt die Steuerlast dadurch überproportional stärker als das Brutto selbst – Ihr tatsächliches Netto liegt in aller Regel etwas über der hier gezeigten, rein proportionalen Schätzung. Für eine realistische Zahl auf Basis Ihrer Steuerklasse und Krankenkasse nutzen Sie am besten zusätzlich den Brutto-Netto-Rechner 2026.
Minijob und Midijob: Was die Statusanzeige bedeutet
Sinkt das Teilzeit-Bruttogehalt stark, landet es schnell in einem Bereich, der sozialversicherungsrechtlich anders behandelt wird als eine normale Teilzeitstelle. Der Rechner macht darauf automatisch aufmerksam:
| Monatsbrutto | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|
| bis 603 € | Minijob | Geringfügige Beschäftigung, besondere Regeln bei Steuern und Sozialversicherung |
| 603,01 € – 2.000 € | Übergangsbereich (Midijob) | Reduzierter Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, gleitend gestaffelt |
| über 2.000 € | Regulär sozialversicherungspflichtig | Normale Berechnung ohne Sonderregeln beim Übergangsbereich |
Brückenteilzeit: das Recht auf befristete Teilzeit
Wer nur vorübergehend weniger arbeiten möchte, muss sich nicht dauerhaft für Teilzeit entscheiden. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit – umgangssprachlich Brückenteilzeit genannt. Wichtige Eckpunkte: Das Arbeitsverhältnis muss zum Zeitpunkt des Antrags bereits länger als sechs Monate bestehen, der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen, und der gewählte Zeitraum muss zwischen einem und fünf Jahren liegen. Nach Ablauf dieser Frist kehren Sie automatisch zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurück – ohne dafür extra einen neuen Antrag stellen zu müssen. Wichtig zu wissen: Bei diesem Anspruch geht es ausschließlich um die Dauer der Arbeitszeitreduzierung, nicht um die Höhe des Gehalts – die Gehaltsberechnung selbst funktioniert unabhängig davon genauso proportional wie bei einer unbefristeten Teilzeit.
- Gesetze-im-Internet.de – § 9a TzBfG (Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, Originalgesetzestext)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – FAQ Brückenteilzeit (Voraussetzungen und Ablehnungsgründe verständlich erklärt)
- Bundesregierung.de – Mindestlohn und Minijob-Grenze (Hintergrund zur 603-€-Grenze)
Drei Beispielrechnungen zum Nachvollziehen
Alle drei Beispiele sind mit der tatsächlichen Rechenlogik des Tools nachgerechnet und zeigen bewusst alle drei Statusbereiche:
3.200 €/Monat Vollzeit-Brutto bei 40 Std., reduziert auf 6 Std./Woche, 5 Arbeitstage.
480 € Teilzeit-Brutto 15 % des Vollzeitgehalts · 1,2 Std./Tag · Hinweis: Minijob-Bereich3.500 €/Monat Vollzeit-Brutto bei 40 Std., reduziert auf 20 Std./Woche, 1.000 € Sonderzahlung/Jahr.
1.750 € Teilzeit-Brutto 50 % des Vollzeitgehalts · Hinweis: Übergangsbereich (Midijob)3.800 €/Monat Vollzeit-Brutto bei 38 Std., reduziert auf 30 Std./Woche, 1.500 € Sonderzahlung/Jahr.
3.000 € Teilzeit-Brutto ≈ 79 % des Vollzeitgehalts · 6 Std./Tag · kein SonderbereichDas erste und zweite Beispiel zeigen, wie schnell schon eine moderate Stundenreduzierung bei mittlerem Gehalt in den Übergangsbereich rutschen kann – ein Punkt, der bei der Planung einer Teilzeitreduzierung oft unterschätzt wird.
Praktische Tipps für die Teilzeitplanung
Häufig gestellte Fragen
Ja. Eine eingetragene jährliche Sonderzahlung wird im gleichen Verhältnis wie das Grundgehalt skaliert und fließt in das ausgewiesene Jahresbrutto ein.
Weil der Rechner rein proportional rechnet: Weniger Stunden bedeuten weniger Gehalt in genau demselben Verhältnis, der Stundenlohn selbst bleibt dabei rechnerisch gleich.
Er macht lediglich darauf aufmerksam, dass Ihr errechnetes Monatsbrutto in einer Spanne liegt, in der besondere Regeln zur Sozialversicherung gelten. Für eine genaue Berechnung ist ein spezialisierter Rechner oder die Lohnbuchhaltung notwendig.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa aus betrieblichen Gründen oder – bei Arbeitgebern mit 45 bis 200 Beschäftigten – wenn eine gestaffelte Zumutbarkeitsgrenze bereits erreicht ist. Details dazu regelt § 9a TzBfG.
Der Rechner bildet ausschließlich das Bruttogehalt ab. Auswirkungen auf spätere Rentenansprüche hängen von weiteren Faktoren ab und werden hier nicht berechnet.
Alle Berechnungen sind proportionale Schätzwerte auf Basis Ihrer eigenen Eingaben. Die tatsächliche Netto-Auswirkung kann aufgrund der progressiven Besteuerung höher ausfallen als hier dargestellt. Diese Seite ersetzt keine verbindliche Lohnabrechnung, keine arbeitsrechtliche und keine steuerliche Beratung. Für eine rechtssichere Einschätzung, insbesondere zu einem Antrag auf Brückenteilzeit, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, die Personalabteilung oder eine arbeitsrechtliche Beratungsstelle.
