Steuerklassen-Rechner
Vergleichen Sie für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften die Kombinationen 4/4, 3/5, 5/3 und 4/4 mit Faktor. Der Rechner zeigt eine monatliche Netto-Schätzung und welche Kombination den höchsten laufenden Auszahlungsbetrag ergibt.
1Eingaben
Paar-Vergleich2Empfehlung
–| Kombination | Netto A / Monat | Netto B / Monat | Netto gesamt / Monat | Steuern gesamt / Monat | Unterschied zum Besten |
|---|---|---|---|---|---|
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| Einfach erklärt | Wann sinnvoll? | Risiko / Hinweis |
|---|---|---|
| 4/4 | Wenn beide ungefähr ähnlich verdienen. | Meist neutral, aber monatlich nicht immer optimal. |
| 3/5 | Wenn Partner A deutlich mehr verdient als Partner B. | Mehr monatliches Netto möglich, aber Nachzahlung kann wahrscheinlicher sein. |
| 5/3 | Wenn Partner B deutlich mehr verdient als Partner A. | Spiegelbild von 3/5. |
| 4/4 mit Faktor | Wenn die monatliche Lohnsteuer fairer nach Einkommen verteilt werden soll. | Oft näher an der gemeinsamen Jahressteuer, aber nur als Schätzung im Tool. |
3Passende Rechner
Interne LinksSoli-Hinweis: Beim Faktorverfahren nutzt dieses Tool eine vereinfachte Soli-Schätzung je Partner. In der echten Lohnabrechnung kann die Behandlung im Detail vom offiziellen Lohnsteuerverfahren abweichen.
Nach der Heirat oder Verpartnerung stellt das Finanzamt beide Partner automatisch in die Steuerklassen IV und IV – eine solide, aber nicht immer optimale Voreinstellung. Wer deutlich unterschiedlich verdient, kann mit 3/5 oder dem Faktorverfahren oft mehrere hundert Euro mehr Netto im Monat herausholen. Die Frage ist nur: welche Kombination passt zu welchem Einkommensverhältnis? Der Steuerklassen-Rechner vergleicht alle vier realistischen Optionen gleichzeitig und zeigt direkt, welche für Ihr Paar am meisten laufendes Netto bringt.
Was macht der Steuerklassen-Rechner genau?
Sie geben die Bruttogehälter beider Partner ein – der Rechner berechnet daraus parallel vier vollständige Szenarien: die Standardkombination IV/IV, die klassische Kombination III/V, deren Spiegelbild V/III sowie IV/IV mit individuell berechnetem Faktor. Für jedes Szenario wird eine geschätzte Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie die vollständigen Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. Am Ende steht fest, welche Kombination die höchste gemeinsame monatliche Auszahlung ergibt – und wie groß der Unterschied zu den anderen Varianten tatsächlich ausfällt.
Alle Funktionen auf einen Blick
4/4, 3/5, 5/3 und 4/4 mit Faktor werden in einem Durchgang berechnet und direkt miteinander verglichen.
Der Faktor wird nicht geschätzt, sondern aus dem Verhältnis der gemeinsamen Splittingsteuer zur Summe der beiden IV/IV-Steuerbeträge berechnet – wie im echten Verfahren.
Der Kirchensteuersatz und die Pflegeversicherungs-Sonderregel für Sachsen werden automatisch berücksichtigt.
Die Anzahl der Kinder unter 25 fließt in den Pflegeversicherungsbeitrag beider Partner ein – inklusive Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren.
Netto A, Netto B, Netto gesamt, Steuern gesamt und der Euro-Unterschied zur besten Variante stehen für alle vier Kombinationen nebeneinander.
Zu jeder Kombination liefert der Rechner eine kurze Einordnung, für welche Einkommenskonstellation sie typischerweise gedacht ist.
So nutzen Sie den Rechner Schritt für Schritt
Beide Bruttogehälter eintragen
Geben Sie die monatlichen Bruttogehälter von Partner A und Partner B ein. Die Reihenfolge spielt keine Rolle – der Rechner testet ohnehin beide Zuordnungsrichtungen (3/5 und 5/3).
Bundesland und Kirchensteuer wählen
Das Bundesland bestimmt den Kirchensteuersatz sowie eine mögliche Sonderregel bei der Pflegeversicherung. Kreuzen Sie „ja” an, falls Kirchensteuer anfällt.
Alter beider Partner angeben
Das Alter wird für den Pflegeversicherungszuschlag bei Kinderlosen ab 23 Jahren benötigt.
Kinder und Krankenkassen-Zusatzbeitrag ergänzen
Die Anzahl der Kinder unter 25 senkt ab dem zweiten Kind den Pflegeversicherungsbeitrag. Der KV-Zusatzbeitrag lässt sich bei Bedarf an Ihre eigene Krankenkasse anpassen.
Empfehlung und Tabelle prüfen
Die grüne Karte zeigt sofort die beste Kombination samt Netto-Betrag. In der Tabelle darunter sehen Sie zusätzlich, wie groß der Unterschied zu den drei anderen Varianten tatsächlich ist.
Wie der Vergleich im Hintergrund funktioniert
Jede Kombination wird vollständig unabhängig berechnet – inklusive eigener Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherung je Partner.
Die vier Kombinationen im Detail
| Kombination | Wann typischerweise sinnvoll | Zu beachten |
|---|---|---|
| 4/4 | Beide Partner verdienen ungefähr gleich viel. | Automatische Zuteilung nach der Heirat, meist ohne Nachzahlungsrisiko. |
| 3/5 | Partner A verdient deutlich mehr als Partner B. | Höheres laufendes Netto möglich, aber Pflicht zur Einkommensteuererklärung. |
| 5/3 | Partner B verdient deutlich mehr als Partner A. | Spiegelbild von 3/5 – gleiche Vor- und Nachteile, nur vertauscht. |
| 4/4 mit Faktor | Wenn die Steuerlast möglichst nah an der späteren Jahressteuer verteilt werden soll. | Muss beim Finanzamt beantragt werden, senkt das Risiko einer Nachzahlung erheblich. |
Die Kombination 3/5 (bzw. 5/3) führt oft zum höchsten monatlichen Netto, weil sie die Steuerklasse V systematisch stärker belastet, als der tatsächlichen Jahressteuer entspricht. Genau deshalb sind Paare mit dieser Kombination – ebenso wie bei 4/4 mit Faktor – gesetzlich verpflichtet, nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei einer großen Einkommenslücke kann es dabei zu einer Nachzahlung kommen, die das monatliche Plus teilweise wieder aufhebt.
Die 60/40-Faustregel des Finanzministeriums
Eine lange Zeit vom Bundesministerium der Finanzen genutzte Orientierungshilfe besagt: Die Kombination III/V führt zum geringsten monatlichen Steuerabzug, wenn der besser verdienende Partner etwa 60 Prozent und der geringer verdienende Partner etwa 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Je weiter das tatsächliche Verhältnis von dieser Aufteilung abweicht, desto eher gleichen sich die monatlichen Ergebnisse von 3/5 und 4/4 wieder an oder drehen sich sogar zugunsten von 4/4 bzw. 4/4 mit Faktor um.
Hinweis: Ein jährliches „Merkblatt zur Steuerklassenwahl” mit ausführlichen Tabellen hat das Bundesfinanzministerium bis 2024 veröffentlicht. Seither verweist das Ministerium für die konkrete Berechnung auf seinen eigenen Online-Rechner.
- Bundesfinanzministerium – Lohn- und Einkommensteuerrechner (amtlich verbindliche Berechnung inklusive Faktorverfahren)
- Gesetze-im-Internet.de – § 39f EStG (gesetzliche Grundlage des Faktorverfahrens)
- Gesetze-im-Internet.de – § 46 EStG (Pflicht zur Einkommensteuererklärung bei 3/5 und 4/4 mit Faktor)
Zwei Beispielrechnungen zum Nachvollziehen
Beide Beispiele sind mit der tatsächlichen Rechenlogik des Tools nachgerechnet und zeigen, wie stark die Einkommenslücke zwischen den Partnern das Ergebnis verändert:
Partner A 4.200 €/Monat, Partner B 2.200 €/Monat, Baden-Württemberg, keine Kirchensteuer, keine Kinder.
3/5 gewinnt: 4.389,42 € Vorsprung ggü. 5/3 (schwächste Variante): 276,75 €/MonatPartner A 3.000 €/Monat, Partner B 2.800 €/Monat, sonst gleiche Angaben wie im ersten Beispiel.
4/4 mit Faktor gewinnt: 4.019,00 € 3/5 liegt hier bereits 41,92 €/Monat hinter 4/4 mit Faktor zurückJe größer die Einkommenslücke zwischen den Partnern, desto eher lohnt sich 3/5 oder 5/3 gegenüber 4/4.
Bei ähnlichen Einkommen liegen 4/4 und 4/4 mit Faktor fast immer vorn.Praktische Tipps zur Steuerklassenwahl
Häufig gestellte Fragen
Nein. Die Steuerklassenkombination beeinflusst nur, wie die Lohnsteuer über das Jahr verteilt monatlich einbehalten wird. Die endgültige Steuerschuld wird erst mit der Einkommensteuererklärung festgesetzt.
Nicht zwangsläufig, aber das Risiko ist höher als bei 4/4 oder 4/4 mit Faktor, besonders wenn das tatsächliche Einkommensverhältnis von der 60/40-Aufteilung abweicht.
Ein Wechsel ist mehrfach im Jahr möglich, wird aber jeweils erst zum Folgemonat der Antragstellung wirksam.
Der Rechner ermittelt den Faktor aus dem Verhältnis der gemeinsamen Splittingsteuer zur Summe der beiden einzeln berechneten Steuerklasse-IV-Steuerbeträge – genau nach dem Prinzip, das auch dem echten Faktorverfahren zugrunde liegt.
Nein. Er liefert eine verständliche Schätzung zur laufenden monatlichen Auszahlung, ersetzt aber keine amtliche Berechnung, keinen BMF-Steuerrechner und keine individuelle Steuerberatung.
Fazit
Ob frisch verheiratet oder schon lange zusammen: Ein Blick auf die eigene Steuerklassenkombination lohnt sich immer wieder, besonders nach Gehaltsänderungen. Der Steuerklassen-Rechner zeigt in Sekunden, welche der vier realistischen Optionen für Ihr Paar aktuell die höchste laufende Auszahlung bringt – und macht gleichzeitig transparent, wo ein höheres Netto heute mit einem höheren Nachzahlungsrisiko morgen einhergehen kann.
Alle Berechnungen sind vereinfachte Schätzwerte auf Basis der eingegebenen Daten. Sie ersetzen keine offizielle Lohnabrechnung, keinen amtlichen BMF-Steuerrechner und keine individuelle Steuerberatung. Für eine verbindliche Einschätzung, insbesondere zur Frage einer möglichen Nachzahlung, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
