Midijob-Rechner
Berechnen Sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000,00 €. Das Ergebnis zeigt Arbeitnehmerbeiträge, Arbeitgeberbeiträge und das Netto vor Lohnsteuer.
Ihre Angaben
EingabeBeitragsübersicht
Monatlich| Sozialversicherung | Satz gesamt | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Beiträge gesamt | – | – | – | – |
Passende Rechner
Mehr berechnenZwischen 603,01 € und 2.000 € brutto gilt weder das volle Sozialabgaben-Regime noch die Minijob-Freiheit, sondern eine eigene Übergangsregel: der Midijob. Arbeitnehmer zahlen dabei einen reduzierten, mit steigendem Gehalt gleitend ansteigenden Beitragsanteil – wie genau dieser berechnet wird, erklärt der Hintergrundartikel zur Minijob-Grenze 2026. Der Midijob-Rechner übersetzt die gesetzliche Formel direkt in konkrete Euro-Beträge für Ihr eigenes Gehalt.
Was macht der Midijob-Rechner genau?
Sie geben Ihr monatliches Bruttogehalt ein, und der Rechner erkennt automatisch, in welchem der drei Beschäftigungsbereiche Sie sich befinden: Minijob bis 603 €, Midijob-Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € oder reguläre, volle Sozialversicherungspflicht darüber. Im Midijob-Bereich berechnet der Rechner anhand der gesetzlichen Übergangsbereichsformel eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme und zeigt darauf aufbauend die Beiträge zu allen vier Sozialversicherungszweigen – getrennt nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.
Alle Funktionen auf einen Blick
Der Rechner erkennt selbstständig, ob ein Minijob, ein Midijob oder eine reguläre Beschäftigung vorliegt, und wechselt die Berechnungslogik entsprechend.
Die reduzierte beitragspflichtige Einnahme wird mit dem für 2026 gültigen Faktor F von 0,6619 nach der gesetzlichen Formel berechnet.
Der individuelle Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse lässt sich frei eintragen, statt nur mit dem Durchschnittswert zu rechnen.
Für kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren wird der gesetzliche Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten automatisch berücksichtigt.
Neben dem Arbeitnehmeranteil zeigt der Rechner auch, was der Arbeitgeber insgesamt für die Beschäftigung aufwenden muss.
Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung werden einzeln mit Gesamtsatz, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil aufgeschlüsselt.
So nutzen Sie den Rechner
Bruttogehalt eintragen
Geben Sie Ihr regelmäßiges monatliches Bruttogehalt ein. Das Ergebnis aktualisiert sich automatisch bei jeder Eingabe.
KV-Zusatzbeitrag anpassen
Die Voreinstellung von 2,9 % entspricht dem bundesweiten Durchschnitt. Tragen Sie bei Bedarf den individuellen Satz Ihrer eigenen Krankenkasse ein.
Kinderstatus angeben
Setzen Sie den Haken, falls Sie kinderlos und mindestens 23 Jahre alt sind – der Pflegeversicherungszuschlag wird dann automatisch eingerechnet.
Die Übergangsbereichsformel im Hintergrund
An der unteren Grenze (603,01 €) ist die beitragspflichtige Einnahme am stärksten reduziert, an der oberen Grenze (2.000 €) entspricht sie exakt dem tatsächlichen Bruttogehalt.
Die gesetzliche Formel nach § 20 Absatz 2a SGB IV sorgt dafür, dass der Arbeitnehmeranteil nicht sprunghaft, sondern gleitend ansteigt: Direkt oberhalb der Minijob-Grenze ist die Belastung am geringsten, zur oberen Grenze des Übergangsbereichs hin nähert sie sich schrittweise der vollen Beitragslast einer regulären Beschäftigung an. Der dafür verwendete Faktor F wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales anhand des durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes neu festgelegt und für 2026 im Bundesanzeiger mit 0,6619 bekanntgegeben.
- Gesetze-im-Internet.de – § 20 SGB IV (Übergangsbereich, Formel der beitragspflichtigen Einnahme, Faktor F)
- Minijob-Grenze 2026 (Hintergrund zu den Grenzwerten 603 € und 2.000 €)
Drei Beispielrechnungen zum Nachvollziehen
Alle drei Beispiele sind mit der tatsächlichen Rechenlogik des Tools nachgerechnet, bei einem KV-Zusatzbeitrag von 2,9 %:
700 € Brutto, nicht kinderlos.
≈ 67,80 € Arbeitnehmeranteil Netto vor Lohnsteuer: ≈ 632,20 €1.200 € Brutto, nicht kinderlos.
≈ 204,41 € Arbeitnehmeranteil Netto vor Lohnsteuer: ≈ 995,59 €1.900 € Brutto, kinderlos (PV-Zuschlag).
≈ 407,00 € Arbeitnehmeranteil Netto vor Lohnsteuer: ≈ 1.493,00 €Der Vergleich zeigt deutlich den gleitenden Anstieg: Der Arbeitnehmeranteil steigt von knapp 10 % des Bruttogehalts nahe der unteren Grenze auf über 21 % nahe der oberen Grenze – dort nähert er sich bereits der vollen Beitragslast einer regulären Beschäftigung an.
Praktische Tipps
Häufig gestellte Fragen
Weil die Beiträge nicht auf das tatsächliche Bruttogehalt, sondern auf eine gesetzlich reduzierte, fiktive beitragspflichtige Einnahme berechnet werden. Der Arbeitgeber zahlt dagegen weiterhin auf Basis des tatsächlichen Gehalts.
Grundsätzlich richten sich Rentenansprüche nach den tatsächlich gezahlten Beiträgen. Details dazu regelt die gesetzliche Rentenversicherung individuell.
Bei der Pflegeversicherung gibt es in Sachsen eine abweichende Aufteilung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Dieser Rechner bildet diese regionale Besonderheit bewusst nicht ab.
Nein. Der Rechner zeigt das Gehalt nach Sozialversicherung, aber vor Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Für regelmäßig schwankende Gehälter gelten gesonderte gesetzliche Regelungen, die dieser Rechner nicht abbildet. Wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre Lohnbuchhaltung oder Krankenkasse.
Fazit
Der Midijob-Übergangsbereich sorgt dafür, dass sich mehr Arbeitsstunden im Bereich zwischen 603 € und 2.000 € tatsächlich lohnen, statt an einer Abgabengrenze abrupt einzubrechen. Der Midijob-Rechner macht diese gleitende Entlastung konkret nachvollziehbar und zeigt in Sekunden, wie viel von einem Bruttogehalt in diesem Bereich tatsächlich an Sozialabgaben anfällt.
Alle Berechnungen sind Schätzwerte auf Basis der gesetzlichen Übergangsbereichsformel für 2026 und berücksichtigen weder Lohnsteuer noch regionale Besonderheiten wie die Sachsen-Regelung bei der Pflegeversicherung. Diese Seite ersetzt keine professionelle Lohnabrechnung und keine Beratung durch Ihre Krankenkasse oder Rentenversicherung.
