Rechner für 2026

Midijob-Rechner

Berechnen Sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000,00 €. Das Ergebnis zeigt Arbeitnehmerbeiträge, Arbeitgeberbeiträge und das Netto vor Lohnsteuer.

Ihre Angaben

Eingabe
Regelmäßiges monatliches Gesamtentgelt.
%
Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.
Std.
Die Berechnung aktualisiert sich automatisch. Lohnsteuer, Kirchensteuer und persönliche Freibeträge sind nicht enthalten.

Beitragsübersicht

Monatlich
Sozialversicherung Satz gesamt Arbeitnehmer Arbeitgeber Gesamt
Beiträge gesamt
Die Berechnung nutzt für den Übergangsbereich den Faktor F 0,6619. Berücksichtigt werden Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung einschließlich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung. Regionale und persönliche Besonderheiten können zu abweichenden Ergebnissen führen. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Lohnabrechnung.

Zwischen 603,01 € und 2.000 € brutto gilt weder das volle Sozialabgaben-Regime noch die Minijob-Freiheit, sondern eine eigene Übergangsregel: der Midijob. Arbeitnehmer zahlen dabei einen reduzierten, mit steigendem Gehalt gleitend ansteigenden Beitragsanteil – wie genau dieser berechnet wird, erklärt der Hintergrundartikel zur Minijob-Grenze 2026. Der Midijob-Rechner übersetzt die gesetzliche Formel direkt in konkrete Euro-Beträge für Ihr eigenes Gehalt.

Was macht der Midijob-Rechner genau?

Sie geben Ihr monatliches Bruttogehalt ein, und der Rechner erkennt automatisch, in welchem der drei Beschäftigungsbereiche Sie sich befinden: Minijob bis 603 €, Midijob-Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € oder reguläre, volle Sozialversicherungspflicht darüber. Im Midijob-Bereich berechnet der Rechner anhand der gesetzlichen Übergangsbereichsformel eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme und zeigt darauf aufbauend die Beiträge zu allen vier Sozialversicherungszweigen – getrennt nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

Alle Funktionen auf einen Blick

🚦Automatische Statuserkennung

Der Rechner erkennt selbstständig, ob ein Minijob, ein Midijob oder eine reguläre Beschäftigung vorliegt, und wechselt die Berechnungslogik entsprechend.

📐Exakte Übergangsbereichsformel

Die reduzierte beitragspflichtige Einnahme wird mit dem für 2026 gültigen Faktor F von 0,6619 nach der gesetzlichen Formel berechnet.

🏥Anpassbarer KV-Zusatzbeitrag

Der individuelle Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse lässt sich frei eintragen, statt nur mit dem Durchschnittswert zu rechnen.

👤Pflegeversicherungszuschlag

Für kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren wird der gesetzliche Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten automatisch berücksichtigt.

🏢Arbeitgeber-Gesamtkosten

Neben dem Arbeitnehmeranteil zeigt der Rechner auch, was der Arbeitgeber insgesamt für die Beschäftigung aufwenden muss.

📋Detailtabelle je Versicherungszweig

Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung werden einzeln mit Gesamtsatz, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil aufgeschlüsselt.

So nutzen Sie den Rechner

1

Bruttogehalt eintragen

Geben Sie Ihr regelmäßiges monatliches Bruttogehalt ein. Das Ergebnis aktualisiert sich automatisch bei jeder Eingabe.

2

KV-Zusatzbeitrag anpassen

Die Voreinstellung von 2,9 % entspricht dem bundesweiten Durchschnitt. Tragen Sie bei Bedarf den individuellen Satz Ihrer eigenen Krankenkasse ein.

3

Kinderstatus angeben

Setzen Sie den Haken, falls Sie kinderlos und mindestens 23 Jahre alt sind – der Pflegeversicherungszuschlag wird dann automatisch eingerechnet.

Die Übergangsbereichsformel im Hintergrund

EingabeTatsächliches Bruttogehalt
FormelReduzierte beitragspflichtige Einnahme
ErgebnisAN-/AG-Beiträge je Versicherungszweig

An der unteren Grenze (603,01 €) ist die beitragspflichtige Einnahme am stärksten reduziert, an der oberen Grenze (2.000 €) entspricht sie exakt dem tatsächlichen Bruttogehalt.

Die gesetzliche Formel nach § 20 Absatz 2a SGB IV sorgt dafür, dass der Arbeitnehmeranteil nicht sprunghaft, sondern gleitend ansteigt: Direkt oberhalb der Minijob-Grenze ist die Belastung am geringsten, zur oberen Grenze des Übergangsbereichs hin nähert sie sich schrittweise der vollen Beitragslast einer regulären Beschäftigung an. Der dafür verwendete Faktor F wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales anhand des durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes neu festgelegt und für 2026 im Bundesanzeiger mit 0,6619 bekanntgegeben.

🔎 Zum Nachlesen und Nachprüfen

Drei Beispielrechnungen zum Nachvollziehen

Alle drei Beispiele sind mit der tatsächlichen Rechenlogik des Tools nachgerechnet, bei einem KV-Zusatzbeitrag von 2,9 %:

Nahe der unteren Grenze

700 € Brutto, nicht kinderlos.

≈ 67,80 € Arbeitnehmeranteil Netto vor Lohnsteuer: ≈ 632,20 €
Mittlerer Bereich

1.200 € Brutto, nicht kinderlos.

≈ 204,41 € Arbeitnehmeranteil Netto vor Lohnsteuer: ≈ 995,59 €
Nahe der oberen Grenze

1.900 € Brutto, kinderlos (PV-Zuschlag).

≈ 407,00 € Arbeitnehmeranteil Netto vor Lohnsteuer: ≈ 1.493,00 €

Der Vergleich zeigt deutlich den gleitenden Anstieg: Der Arbeitnehmeranteil steigt von knapp 10 % des Bruttogehalts nahe der unteren Grenze auf über 21 % nahe der oberen Grenze – dort nähert er sich bereits der vollen Beitragslast einer regulären Beschäftigung an.

Praktische Tipps

1
Herkunft der Grenzwerte verstehen. Warum die untere Grenze gerade bei 603 € liegt, erklärt der Beitrag zur Minijob-Grenze 2026.
2
Lohnsteuer separat einplanen. Der Rechner zeigt das Netto vor Lohnsteuer – für die tatsächliche Auszahlung nach Steuerklasse nutzen Sie zusätzlich den Brutto-Netto-Rechner 2026.
3
Stundenlohn im Blick behalten. Wer im Midijob-Bereich auf Stundenbasis bezahlt wird, findet im Stundenlohn-Rechner die passende Umrechnung inklusive Mindestlohn-Check.
4
Teilzeitreduzierung vorab prüfen. Wer durch eine Stundenreduzierung in den Midijob-Bereich rutschen könnte, sieht das neue Bruttogehalt vorab im Teilzeit-Rechner.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Arbeitnehmeranteil im Midijob niedriger als sonst?

Weil die Beiträge nicht auf das tatsächliche Bruttogehalt, sondern auf eine gesetzlich reduzierte, fiktive beitragspflichtige Einnahme berechnet werden. Der Arbeitgeber zahlt dagegen weiterhin auf Basis des tatsächlichen Gehalts.

Wirkt sich der reduzierte Beitrag auf meine spätere Rente aus?

Grundsätzlich richten sich Rentenansprüche nach den tatsächlich gezahlten Beiträgen. Details dazu regelt die gesetzliche Rentenversicherung individuell.

Gilt für Sachsen eine Sonderregel?

Bei der Pflegeversicherung gibt es in Sachsen eine abweichende Aufteilung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Dieser Rechner bildet diese regionale Besonderheit bewusst nicht ab.

Ist das Ergebnis bereits das Nettogehalt?

Nein. Der Rechner zeigt das Gehalt nach Sozialversicherung, aber vor Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Was passiert bei schwankendem Gehalt um die Grenzwerte herum?

Für regelmäßig schwankende Gehälter gelten gesonderte gesetzliche Regelungen, die dieser Rechner nicht abbildet. Wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre Lohnbuchhaltung oder Krankenkasse.

Fazit

Der Midijob-Übergangsbereich sorgt dafür, dass sich mehr Arbeitsstunden im Bereich zwischen 603 € und 2.000 € tatsächlich lohnen, statt an einer Abgabengrenze abrupt einzubrechen. Der Midijob-Rechner macht diese gleitende Entlastung konkret nachvollziehbar und zeigt in Sekunden, wie viel von einem Bruttogehalt in diesem Bereich tatsächlich an Sozialabgaben anfällt.

Alle Berechnungen sind Schätzwerte auf Basis der gesetzlichen Übergangsbereichsformel für 2026 und berücksichtigen weder Lohnsteuer noch regionale Besonderheiten wie die Sachsen-Regelung bei der Pflegeversicherung. Diese Seite ersetzt keine professionelle Lohnabrechnung und keine Beratung durch Ihre Krankenkasse oder Rentenversicherung.