Minijob-Grenze 2026: warum sie jetzt bei 603 € liegt
603 € statt 556 € – wer im letzten Jahr auf einen alten Arbeitsvertrag oder eine veraltete Tabelle schaut, rechnet mit der falschen Zahl. Die Minijob-Grenze ist seit 2026 keine feste, politisch verhandelte Summe mehr, sondern das Ergebnis einer festen Formel, die sich automatisch am gesetzlichen Mindestlohn orientiert. Wie genau diese Formel funktioniert, was sie für Ihren Verdienst bedeutet und wann aus einem Minijob unbemerkt ein Midijob wird, zeigt dieser Beitrag – rechnen Sie Ihren eigenen Fall direkt im Minijob-Rechner nach.
Was ist die Minijob-Grenze überhaupt?
Der offizielle Fachbegriff lautet Geringfügigkeitsgrenze. Sie bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, bis zu dem eine Beschäftigung als geringfügig entlohnt gilt – mit vereinfachten Regeln bei Steuern und Sozialversicherung. Bis 2022 legte der Gesetzgeber diesen Betrag von Zeit zu Zeit politisch neu fest, zuletzt bei 450 € und danach bei 520 €. Seit 2022 ist damit Schluss: Die Grenze wird seither nicht mehr diskutiert und beschlossen, sondern automatisch berechnet – und zwar aus dem gesetzlichen Mindestlohn.
Die Formel: So kommt der Staat auf 603 €
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 8 Absatz 1a des Vierten Sozialgesetzbuches. Dort heißt es sinngemäß: Die Geringfügigkeitsgrenze entspricht dem Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum jeweils gültigen Mindestlohn erzielt wird. Daraus ergibt sich folgende Rechenformel:
Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro
Die Zahl 130 steckt dahinter, weil zehn Wochenstunden über 13 Wochen (ein Quartal) hinweg 130 Stunden ergeben; geteilt durch die drei Monate des Quartals kommt man auf einen Monatswert. Für 2026 mit einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde sieht die Rechnung so aus:
13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → aufgerundet 603 €
Die Jahresgrenze liegt entsprechend beim Zwölffachen: 7.236 €. Diese Jahresbetrachtung ist wichtig, wenn Ihr Verdienst schwankt – etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel mit saisonalen Spitzen.
Warum sich die Grenze ständig verändert
Weil die Formel direkt am Mindestlohn hängt, wandert die Minijob-Grenze bei jeder Mindestlohnerhöhung automatisch mit – ganz ohne neues Gesetz. Das macht sie planbar, aber auch schnelllebig: Wer eine Zahl aus einem älteren Jahr im Kopf hat, liegt automatisch daneben.
| Jahr | Mindestlohn | Minijob-Grenze |
|---|---|---|
| 2022 (ab der Reform) | 12,00 € | 520 € |
| 2024 | 12,41 € | 538 € |
| 2025 | 12,82 € | 556 € |
| 2026 | 13,90 € | 603 € |
| 2027 (bereits beschlossen) | 14,60 € | ≈ 633 € |
Der Wert für 2027 ergibt sich rechnerisch aus der bereits verordneten Mindestlohnerhöhung und ist noch nicht amtlich verkündet – die verbindliche Bekanntmachung erfolgt jeweils erst im Vorjahr.
Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick
Maßgeblich ist nicht nur der einzelne Monat, sondern auch der Jahresdurchschnitt – schwankende Monatsverdienste sind erlaubt, solange die Jahressumme eingehalten wird.
Bis zu zweimal im Zeitjahr darf die Grenze unvorhersehbar überschritten werden, maximal bis zum Doppelten der monatlichen Grenze.
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; ein schriftlicher Befreiungsantrag beim Arbeitgeber ist jederzeit möglich.
Wird die Grenze dauerhaft überschritten, rutscht die Beschäftigung automatisch in den Übergangsbereich bis 2.000 € mit regulärer, aber reduzierter Sozialversicherungspflicht.
Vom Mindestlohn zur Minijob-Grenze
Überschreitet der tatsächliche Verdienst diese Grenze dauerhaft, beginnt automatisch der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 €.
Minijob und Midijob im Vergleich
| Monatsverdienst | Bereich | Sozialversicherung |
|---|---|---|
| bis 603 € | Minijob (geringfügig entlohnt) | Arbeitnehmer zahlt nur RV-Eigenanteil, wenn nicht befreit |
| 603,01 € – 2.000 € | Übergangsbereich (Midijob) | Reduzierter, gleitend steigender Arbeitnehmeranteil zu allen Zweigen |
| über 2.000 € | Regulär sozialversicherungspflichtig | Volle Arbeitnehmerbeiträge ohne Sonderregel |
- Gesetze-im-Internet.de – § 8 SGB IV (gesetzliche Definition und Formel der Geringfügigkeitsgrenze)
- Minijob-Zentrale (offizielle Meldestelle der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für alle Minijobs)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (gesetzlicher Mindestlohn, Grundlage der Formel)
Was bleibt netto vom Minijob übrig?
Ein großer Vorteil des Minijobs: Sie zahlen selbst weder Lohnsteuer noch Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge – diese Kosten trägt pauschal der Arbeitgeber. Die einzige Ausnahme ist die Rentenversicherung, in die Minijobber standardmäßig einzahlen, sofern sie sich nicht aktiv befreien lassen.
603 € Minijob-Brutto, keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
581,29 € netto Abzug: 21,71 € Eigenanteil Rentenversicherung (3,6 %)603 € Minijob-Brutto, schriftlicher Befreiungsantrag beim Arbeitgeber gestellt.
603,00 € netto Brutto entspricht exakt dem NettoBei genau 13,90 € Stundenlohn (Mindestlohn) und voller Ausschöpfung der 603-€-Grenze.
≈ 43,4 Std./Monat Entspricht rund 10 WochenstundenWas das für Ihre Planung bedeutet
Wer regelmäßig knapp an der Grenze arbeitet, sollte den eigenen Stundenlohn und die geplante Stundenzahl im Blick behalten – besonders bei Stundenlöhnen über dem Mindestlohn sinkt die maximal mögliche Stundenzahl entsprechend. Der Stundenlohn-Rechner zeigt schnell, wie viele Stunden bei einem bestimmten Lohn noch innerhalb der Grenze liegen. Wird die Grenze dauerhaft überschritten, greift automatisch der Übergangsbereich – Details und eine eigene Berechnung dazu liefert der . Und wer neben dem Minijob noch eine reguläre Teilzeitstelle plant oder die beiden Beschäftigungen vergleichen möchte, findet im Teilzeit-Rechner und im Brutto-Netto-Rechner die passenden Werkzeuge für den direkten Vergleich.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Entscheidend ist in erster Linie der Jahresdurchschnitt von 7.236 €. Einzelne Monate dürfen davon abweichen, solange die Jahressumme stimmt.
Die Beschäftigung verliert den Minijob-Status und wird sozialversicherungspflichtig – meist automatisch im Übergangsbereich, sofern der Verdienst unter 2.000 € bleibt.
In der Regel nein. Der Arbeitgeber übernimmt für Sie eine Pauschsteuer, sodass bei Ihnen selbst keine Lohnsteuer anfällt.
Ja, mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Dadurch erhalten Sie den vollen Bruttolohn als Netto, verzichten im Gegenzug aber auf eigene Rentenansprüche aus dieser Beschäftigung.
Nein. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchststundenzahl – entscheidend ist ausschließlich, dass der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht dauerhaft übersteigt.
Alle Angaben ohne Gewähr und nach bestem Wissen auf Basis der gesetzlichen Formel erstellt. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an die Minijob-Zentrale, Ihre Krankenkasse oder einen Steuerberater.
